Unterhaltszahlung bei Bürgergeld

  • Hallo liebe wissende Mitglieder des Forums,

    ich bin selbständiger Künstler (Alleinfirma) und wurde unverschuldet durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig, und werde in meinem Beruf mehrere Monate nicht arbeiten können. Ich bin nun gezwungen, Bürgergeld zu beantragen.

    Ich lebe von meiner Frau getrennt, sie ist mit einem Kind ausgezogen. Ich zahle ihr Unterhalt in Bar (nicht vom Jugendamt festgelegt, sondern privat vereinbart) Derzeit wohnt sie jedoch wieder hier, damit sie mich im Haushalt unterstützen kann. Wie muss ich das dem Jobcenter mitteilen? Zählt sie und Kind zur Bedarfsgemeinschaft? Werden die Unterhaltszahlungen ebenfalls übernommen vom Amt? Sie wohnt zunächst bei Bekannten. Wird dann Ihr Bedarf ebenfalls ermittelt? Und die Bekannten zählen dann zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft?

    Wie trage ich zukünftige Einkünfte ein? Zählen Einkünfte, die sich auf vorherige Zeiten beziehen, ebenfalls mit?

    Vielen Dank für Eure Antworten

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    Derzeit wohnt sie jedoch wieder hier

    Sie wohnt zunächst bei Bekannten.

    Was denn nun?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo Turtle,

    entschuldigung, da habe ich wohl versehentlich etwas falsches angeklickt, war keine Absicht....

    Ja sie wohnt offiziell bei Bekannten, unterstützt mich jedoch derzeit temporär und versorgt die Kinder.

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    Wenn sie tatsächlich nicht bei dir wohnt bzw. sich nicht überwiegend bei dir aufhält, dann zählen sie und das bei ihr lebende Kind nicht zur BG. Wenn sie sich aber nur bei den Bekannten angemeldet haben und in Wirklichkeit bei dir wohnen, dann ist das versuchter Betrug, denn dann ist es eine BG.

    Unterhalt wird das Jobcenter nicht berücksichtigen. Unterhalt würde sowieso nur vom Einkommen abgesetzt. Also, wenn du 1000 Euro ALG beziehen würdest und 200 Euro Unterhalt zu zahlen hast, dann berücksichtigt das JC eben nur 800 Euro. Das aber nur, wenn es einen Unterhaltstitel gibt. Und den hast du ja nicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.