Hallo liebe wissende Mitglieder des Forums,
ich bin selbständiger Künstler (Alleinfirma) und wurde unverschuldet durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig, und werde in meinem Beruf mehrere Monate nicht arbeiten können. Ich bin nun gezwungen, Bürgergeld zu beantragen.
Ich lebe von meiner Frau getrennt, sie ist mit einem Kind ausgezogen. Ich zahle ihr Unterhalt in Bar (nicht vom Jugendamt festgelegt, sondern privat vereinbart) Derzeit wohnt sie jedoch wieder hier, damit sie mich im Haushalt unterstützen kann. Wie muss ich das dem Jobcenter mitteilen? Zählt sie und Kind zur Bedarfsgemeinschaft? Werden die Unterhaltszahlungen ebenfalls übernommen vom Amt? Sie wohnt zunächst bei Bekannten. Wird dann Ihr Bedarf ebenfalls ermittelt? Und die Bekannten zählen dann zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft?
Wie trage ich zukünftige Einkünfte ein? Zählen Einkünfte, die sich auf vorherige Zeiten beziehen, ebenfalls mit?
Vielen Dank für Eure Antworten