Beiträge von gmc

    Die Ausbildung wurde noch nicht beendet. Wird es aber noch dieses Jahr und will mich schon im Vorhinein darauf vorbereiten. Denkst du die gehen so weit, dass die wirklich in meine Wohnung wollen? Ob sie die Unterhaltsvermutung überhaupt anwenden werden ist ja die Frage, die ich mir immer stelle. Ich werde der auf jeden Fall widersprechen, aber ich weiß nicht was die Folgen sein werden. Wenn daraus ein riesiges Theater wird und das Jobcenter darauf behaart, dass ich für die Bedarfsgemeinschaft finanziell aufkommen soll dann muss ich eben umziehen, was ich eigentlich nicht möchte.

    Ich verstehe jetzt, dass ich den Mietanteil natürlich selbst anteilig 1/5 zahlen muss. Ich hätte meine Frage präziser stellen müssen. Es geht um die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II. Ich werde der Unterhaltsvermutung widersprechen und dem Jobcenter mitteilen, dass ich nicht für meine Familie finanziell einstehen will und wir getrennt wirtschaften. Werden die meine Aussage so akzeptieren oder muss ich irgendwas machen um das nachzuweisen. Zum Beispiel durch Einkaufs-Quittungen? Kann das Jobcenter so weit gehen, dass sie ein Hausbesuch machen wollen um zu schauen ob ich z.B. einen eigenen Kühlschrank habe oder ein eigenes Zimmer um sicherzugehen, dass wir wirklich getrennt wirtschaften ?

    Danke für die moralischen Ratschläge und Bedenken, aber ich wollte mich nur nach der geltenden, sachlichen Rechtslage informieren. Zwischen mir und dem Vermieter besteht kein Mietvertrag, dementsprechend bin ich nicht verpflichtet, Miete zu zahlen. Der besteht nur zwischen der Mutter und dem Vermieter. Angenommen, das JC sagt sie zahlen den Anteil von mir nicht mehr: Wie viel % der Warm- oder Kaltmiete wären das ?

    Folgende Situation:

    Ich bin 21 Jahre alt und werde künftig meine Ausbildung beenden und ca. 3100 Euro Netto pro Monat verdienen. Zurzeit ist das so, dass meine Ausbildungsvergütung von 1400 Euro Netto auf den Regelbedarf meiner Mutter bzw. der gesamten Bedarfsgemeinschaft verrechnet wird.


    Die Bedarfsgemeinschaft besteht aus mir, meiner Mutter, und meinen 3 (noch) minderjährigen Geschwistern. -> gemeinsame Wohnung


    Jetzt habe ich recherchiert, dass ich aufgrund meines künftigen Gehalts automatisch nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft bin. Jetzt wird, wie ich verstanden habe, trotzdem vermutet, dass wir aus einem Topf wirtschaften werden, sofern wir in einer Wohnung leben, welches zur Folge hätte, dass ich alleine finanziell für die Miete und der Lebenshaltungskosten aufkommen muss und quasi für das Arbeiten bestraft werde.

    Was muss ich konkret machen um dieser Vermutung zu widersprechen und welche Nachweise sind dafür erforderlich, damit meine Mutter ganz normal weiterhin ihren vollen Regelbedarf bekommt und die Miete vom Jobcenter bezahlt wird und ich kein Geld abdrücken muss, zu der ich nicht verpflichtet werden kann.

    Vielen Dank in Voraus!<3