Euer moralisches Getue könnt ihr behalten, das tut Nix zur Sache.
Beiträge von wasauchimmer9102
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Pff, ihr habt doch angefangen mit dem Offtopic Blabla.
Euer moralisches Getue könnt ihr behalten, das tut Nix zur Sache.
Try walking in my shoes... In meiner Situation würdet ihr auch nen Ausweg suchen.
Du würdest die 100.000 Euro kampflos verschenken an deine Feinde? Glaube ich nicht.Ich glaube, ein Pflichtteilsverzicht sollte auch nach dem Erbfall möglich sein, ohne einen "magischen Vertrag" zwischen Erbe und Erblasser. Offiziell hat der Erblasser den Erben ja "enterbt", also ein Pflichtteilsverzicht wäre im Sinn vom Erblasser.
Ein Gericht hat das auch schon Mal so gesehen:
OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2021 - 10 U 19/21Keine Sittenwidrigkeit eines Pflichtteilserlasses durch einen SozialhilfeempfängerBereits im Jahr 2011 hat der BGH entschieden, der zu Lebzeiten des Erblassers beurkundete Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers sei…blog.kluehs-notar.de"Bereits im Jahr 2011 hatte der BGH jedoch entschieden, der zu Lebzeiten des Erblassers beurkundete Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers sei grundsätzlich nicht sittenwidrig. Nunmehr hat mit dem OLG Hamm (Urteil vom 09.11.2021, 10 U 19/21) ein erstes Obergericht diese Rechtsprechung auf einen nach dem Tod des Erblassers gegenüber den Erben erklärten Pflichtteilserlass übertragen."
Siehe auch
Pflichtteilsverzicht nach dem Erbfall
Pflichtteilsverzicht nach dem ErbfallNormalerweise geht ein Pflichtteilsverzicht nur VOR dem Erbfall, durch einen Pflichtteilsverzichtsvertrag zwischen Erblasser und Erbe. Aber kann ich als Erbe…www.frag-einen-anwalt.de -
Inoffiziell dürfen die anderen Erben mir dann freiwillig jeden Monat bis zu 990 Euro schenken
Natürlich nur Sachgeschenke, die zählen nicht als Einkommen.
Sachgeschenke sind DIE Möglichkeit Bürgergeld-Bezieher zu unterstützenSachgeschenke von Dritten kann eine Möglichkeit sein, ohne dass diese Bürgergeld-Beziehern als Einkommen angerechnet wird. Es kommt allerdings darauf an,www.gegen-hartz.de"Da diese Sachgeschenke schon per Definition kein Einkommen sind, ist ihre Höhe komplett irrelevant (z.B. Immobilie) – hier sind aber ggf. Vermögensgrenzen zu beachten." (15.000 Euro Schonvermögen)
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Inoffiziell dürfen die anderen Erben mir dann freiwillig jeden Monat bis zu 990 Euro schenken,
dann bin ich mit 563 Euro Bürgergeld unter der Pfändungsfreigrenze von 1.559,99 Euro.Also ganz ähnlich wie bei einem Bedürftigentestament.
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Unterhalt für Frau und/oder Kind lieber vom Steuerzahler finanzieren lassen???
Sozialstaat war nicht meine Idee, von mir aus können die verhungern.
Wären wir (als Familie) schlauer gewesen, dann hätten wir vor dem Erbfall ein Bedürftigentestament gemacht, oder einen Pflichtteilsverzichtsvertrag. Beide haben den Effekt, dass alle Gläubiger leer ausgehen (auch das Jobcenter), und dass der Erbe jeden Monat 1.500 Euro Einkommen hat (unter der Pfändungsfreigrenze 1.559,99 Euro).
Für Bedürftigentestament und Pflichtteilsverzichtsvertrag ist es aber zu spät, und ich suche einen "Plan C" zum gleichen Ziel.
Wahrscheinlich geht die Sache vors Sozialgericht, dann soll mir ein Richter erklären, warum der Pflichtteilsverzicht nur dann gehen soll, wenn wir als Familie vor dem Erbfall einen "magischen Vertrag" abschließen. Ich glaube, ein Pflichtteilsverzicht sollte auch nach dem Erbfall möglich sein, ohne einen "magischen Vertrag" zwischen Erbe und Erblasser. Offiziell hat der Erblasser den Erben ja "enterbt", also ein Pflichtteilsverzicht wäre im Sinn vom Erblasser.
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Ein Pflichtteil ist nun mal gerade kein Erbe, also kannst du es auch nicht ausschlagen.
Ah, das geht nur mit einem Pflichtteilsverzichtsvertrag zwischen Erblasser und Erbe, beglaubigt durch einen Notar.
Wenn deine Zahlen oben stimmen sollten, was zu bezweifeln ist, hättest du doch mit 15.000 €, wenn es denn Vermögen wäre, nichts zu befürchten.
Ich will vor allem meine Schulden nicht zahlen.
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Hmm:
§ 46 SGB I
"(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden." -
Erbschaft und Bürgergeld - Das gilt zu beachtenGalt eine Erbschaft bei Hartz IV noch als Vermögen, hat sich durch das Bürgergeld grundlegend einiges verändert. Wir erläutern, auf was Bürgergeld-Bezieher…www.gegen-hartz.deZitatAbmeldung vom Bürgergeld-Bezug
Wer sich aus dem Leistungsbezug abmeldet, um ein Nebeneinkommen dem Zugriff des Jobcenters zu entziehen, sollte aber Vorsicht walten lassen. Dann darf das Jobcenter die Einkünfte trotzdem anrechnen, das hat das LSG Berlin 2012 entschieden.
Wäre das eine Lösung?
Wenn ich mich noch vor der Testament-Eröffnung durch das Nachlassgericht beim Jobcenter abmelde,
dann muss ich dem Jobcenter mein Erbe nicht melden,
dann kann das Jobcenter nicht auf den Pflichtteil zugreifen. Oder? -
Ich habe ...
1. Anspruch auf ein Pflichtteil-Erbe von 100.000 Euro.
(Das Gesamterbe sind 600.000 Euro: 70% Immobilien + 20% Aktien + 10% Geld.)
(Der Erblasser hat mich enterbt.)
(Es gibt kein Bedürftigentestament.)
(Der Erblasser ist vor 3 Monaten gestorben.)
(Das Nachlassgericht hat sich noch nicht gemeldet, also das Testament ist noch nicht eröffnet.)2. Schulden von 85.000 Euro.
(Mahnbescheide, Titel, Kontopfändungen, P-Konto, Fantasieforderungen, ...)Meine Schulden sind circa
40.000 für Unterhalt
30.000 für Gerichtskosten
10.000 "Privatschulden" (Copyright Abmahnung)
5.000 "Privatschulden" (Autounfall)Die "Privatschulden" bestehen nur mündlich, das sind Forderungen von meinen Eltern gegen mich.
Normalerweise würde das Jobcenter auf den Pflichtteil zugreifen, aber das will ich verhindern.
Mein Plan:
Ich warte bis mir das Nachlassgericht schreibt, dann fordere ich alle Unterlagen zum Erbe (brauche ich fürs Jobcenter).
Ich werde das Erbe ausschlagen (zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht, oder beim Notar)
(innerhalb der 6 Wochen Ausschlagungsfrist ab der Testament-Eröffnung durch das Nachlassgericht).
Ich werde das Erbe dem Jobcenter melden, das muss ich.
Das Jobcenter wird auf den Pflichtteil zugreifen wollen, dem werde ich widersprechen.
Die Sache wird vors Sozialgericht gehen. (Irgendwie brauche ich einen kostenlosen Anwalt...)Beim Sozialgericht werde ich dem Richter erklären:
Nach Abzug aller Schulden bleiben nur 15.000 Euro vom Pflichtteil,
das fällt unter das Schonvermögen, also das Jobcenter hat genau Null Euro von diesem "Deal".Ich werde dem Jobcenter einen Vergleich anbieten: Eine einmalige Zahlung von circa 10.000 Euro (durch andere Erben),
dann hat das Jobcenter immer noch mehr davon, als wenn es auf den Pflichtteil besteht.Ich könnte auch so argumentieren, dass der Erblasser das "so gewollt hätte",
dass das Erbe nicht zu 85% von Schulden aufgefressen wird,
also im Nachhinein sowas wie ein Bedürftigentestament konstruieren...
aber ich fürchte, das Sozialgericht wird zu Gunsten meiner Gläubiger urteilen,
weil das sind ja vor allem "staatliche" Gläubiger, und "Kollegen" halten gerne zusammen...Wie hoch schätzt ihr die Erfolgsaussicht beim Sozialgericht?
Ich würde dem Jobcenter den Deal sofort anbieten, im gleichen Schreiben, wo ich das Erbe melde,
vielleicht können wir dann eine aussergerichtliche Einigung aushandeln.
Ich würde dazu dem Jobcenter meine Schulden offenlegen, dann können die selber rechnen.