Ich habe ...
1. Anspruch auf ein Pflichtteil-Erbe von 100.000 Euro.
(Das Gesamterbe sind 600.000 Euro: 70% Immobilien + 20% Aktien + 10% Geld.)
(Der Erblasser hat mich enterbt.)
(Es gibt kein Bedürftigentestament.)
(Der Erblasser ist vor 3 Monaten gestorben.)
(Das Nachlassgericht hat sich noch nicht gemeldet, also das Testament ist noch nicht eröffnet.)
2. Schulden von 85.000 Euro.
(Mahnbescheide, Titel, Kontopfändungen, P-Konto, Fantasieforderungen, ...)
Meine Schulden sind circa
40.000 für Unterhalt
30.000 für Gerichtskosten
10.000 "Privatschulden" (Copyright Abmahnung)
5.000 "Privatschulden" (Autounfall)
Die "Privatschulden" bestehen nur mündlich, das sind Forderungen von meinen Eltern gegen mich.
Normalerweise würde das Jobcenter auf den Pflichtteil zugreifen, aber das will ich verhindern.
Mein Plan:
Ich warte bis mir das Nachlassgericht schreibt, dann fordere ich alle Unterlagen zum Erbe (brauche ich fürs Jobcenter).
Ich werde das Erbe ausschlagen (zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht, oder beim Notar)
(innerhalb der 6 Wochen Ausschlagungsfrist ab der Testament-Eröffnung durch das Nachlassgericht).
Ich werde das Erbe dem Jobcenter melden, das muss ich.
Das Jobcenter wird auf den Pflichtteil zugreifen wollen, dem werde ich widersprechen.
Die Sache wird vors Sozialgericht gehen. (Irgendwie brauche ich einen kostenlosen Anwalt...)
Beim Sozialgericht werde ich dem Richter erklären:
Nach Abzug aller Schulden bleiben nur 15.000 Euro vom Pflichtteil,
das fällt unter das Schonvermögen, also das Jobcenter hat genau Null Euro von diesem "Deal".
Ich werde dem Jobcenter einen Vergleich anbieten: Eine einmalige Zahlung von circa 10.000 Euro (durch andere Erben),
dann hat das Jobcenter immer noch mehr davon, als wenn es auf den Pflichtteil besteht.
Ich könnte auch so argumentieren, dass der Erblasser das "so gewollt hätte",
dass das Erbe nicht zu 85% von Schulden aufgefressen wird,
also im Nachhinein sowas wie ein Bedürftigentestament konstruieren...
aber ich fürchte, das Sozialgericht wird zu Gunsten meiner Gläubiger urteilen,
weil das sind ja vor allem "staatliche" Gläubiger, und "Kollegen" halten gerne zusammen...
Wie hoch schätzt ihr die Erfolgsaussicht beim Sozialgericht?
Ich würde dem Jobcenter den Deal sofort anbieten, im gleichen Schreiben, wo ich das Erbe melde,
vielleicht können wir dann eine aussergerichtliche Einigung aushandeln.
Ich würde dazu dem Jobcenter meine Schulden offenlegen, dann können die selber rechnen.