Oh, ein Hellseher. Wir befassen uns hier aber nicht mit Hokuspokus.
Beiträge von Turtle1972
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Hilfesuchende Personen werden mit falschen oder unpräzise ausgearbeiteten Informationen fehlgeleitet und dadurch geschädigt.
Weil du nicht in der Lage bist, Informationen auszuwerten und deine Rechte durchzusetzen? Dann lass, das mit dem Master lieber und geh arbeiten.
Ich frage mich schon seit Jahren, was das für eine "Bildungselite" heutzutage ist.
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Zitat
Der Betrag der abgebucht wurde zählt zu September.
Dann stimmt es doch. Wenn du erst ab Oktober Bürgergeld bekommst, zahlt das Jobcenter auch erst ab Oktober die KV/PV Beiträge.
September musst du anscheinend selbst zahlen
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Im Bescheid steht bzgl Krankenversicherung: Sozialversicherungsbeiträge werden für folgende Personen (also mich) an die Versicherungsträger gezahlt : kranken- und Pflegeversicherung Name Xyz und daneben steht der Name der Krankenkasse.
Dann nimmst du den Bescheid, gehst zur Krankenkasse und fragst, was da wo schief läuft. Oder hast du noch Schulden bei der Krankenkasse? Was war im September? Wie warst du da versichert?
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Bitte die jeweiligen Gesetze oder Urteile benennen!
Du studierst? Recherchieren gehört da nicht mit zum Tagesgeschäft?
Hessisches LSG, Beschluss vom 15.12.2020 - L 9 AS 535/20 B ERGrundsicherung für Arbeitsuchende SGB IIopenjur.de -
Die Karenzzeit ist eigentlich für Personen, die bereits in einer unangemessen teuren Wohnung wohnen und dann ins Bürgergeld rutschen. Und nicht, wo beides zusammen trifft oder schon Bürgergeld bezogen wird.
Was bedeutet eigentlich "gemeinsames Haus"? Wenn das Eigentum ist, kann es in Bezug auf Vermögen dann Probleme geben.
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Dann geh in Widerspruch, dass nicht berücksichtigt wird, dass du ein Kind im Wechselmodell betreust.
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Eigentlich stehen 1 Person ja nur höchstens 50qm2 zu. Meine Frage ist, stehen mir aufgrund des Wechsels trotzdem bis 60qm2 zu oder gelte ich nur als Person, die umzieht, weil er dort gemeldet bleibt?
Beim Wechselmodell sollten die Angemessenheitskriterien für 2 Personen heran gezogen werden.
dass die Zusicherung der Wohnung abgelehnt wird, weil ich 31€ über der Angemessenheit der Brittokaltmiete liege
Mit den Kriterien für eine Person oder für 2 Personen?
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Also lt. Widerspruchsbescheid scheint das JC von einem Zweitstudium in Vollzeit auszugehen und daher von einem Leistungsausschluss. Da das Verfahren durch ist, hilft wohl nur die Klage.
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Ist diese Facettenwerkstatt eine Werkstatt für behinderte Menschen? Dann müsste eher das Sozialamt anstatt des Jobcenters zuständig sein.
Wenn der Sohn dauerhaft erwerbsgemindert ist, hat er selbst definitiv keinen Anspruch auf Bürgergeld. Bekommt er denn jetzt welches?
Wie alt ist die Freundin? Ist sie im Berufsbildungsbereich oder schon im Arbeitsbereich der Werkstatt?
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Diese Information entspricht der Rechtslage. Nur Studenten mit Anspruch auf Bafög dem Grunde nach sind ausgeschlossen. Wenn du kein Bafög beziehen kannst (auch nicht theoretisch), bist du es nicht. Worauf bezieht sich die Ablehnung? Bezweifelt man, dass das Studium nur in Teilzeit betrieben wird oder sagt man grundsätzlich "Studium = kein Bürgergeld"?
Lade doch der Einfachheit halber den Bescheid hoch.
Btw: die Admins und Moderatoren des Forums sind nicht personenidentisch mit denjenigen, die die Beiträge der Homepage verfassen, so dass im Forum keine Prüfung der Beiträge der dortigen Verfasser erfolgen kann. Dazu müsstest du die Betreiber der Homepage selbst anschreiben.
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Alles, was zur Bedarfsermittlung notwendig ist, reicht ein (Mietvertrag etc.). Was euer Einkommen und Vermögen betrifft, lässt es weg und verweist darauf, dass ihr das nach § 9 Absatz 3 SGB II nicht müsst, weil es unrelevant für den Anspruch der Tochter ist und ihr selbst als Teil der Bedarfsgemeinschaft (eure Tochter ist erst ab Geburt eine eigene BG) kein Bürgergeld wollt (Verzicht).
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Unterhalt, wie du bereits angenommen hast.
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Das, was jedem Schuldner passiert, wenn er nicht zahlt. Mahnung, Vollstreckung, Gerichtsvollzieher...
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Nun stelle ich mir die Frage ob ich diese Unterstützung der Eltern als Einkommen im Bürgergeldantrag angeben muss
Natürlich.
Auch wäre interessant ob ich die Mietkosten (für die ich jedoch, siehe oben, von meinen Eltern monatlich eine Überweisung mit klarem Verwendungszweck "Miete" erhalte) im Antrag angeben kann und somit ggf. (teils) übernommen bekomme.
Angeben auf alle Fälle. Die Kosten gehören zum Bedarf und dem wird dann dein Einkommen gegenüber gestellt.
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Einkommen ist das, was während des Leistungsbezugs zufließt. Was sagt dir das in Bezug auf die 100 Euro?
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Wie? Also auch wenn ich 100€ von meinem Konto abhebe?
Du musst jedes Einkommen melden.
Vermögen ist kein Einkommen. Verstehst du es jetzt?
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Das wird natürlich nicht immer gemacht, jedes Gutachten kostet dem Jobcenter eine Menge Geld. Nur, wenn halt gesundheitliche Probleme genannt werden und die der Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Wege stehen (können).
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Das ist Vermögensumwandlung. Dann müsstest du jede Abhebung vom Konto melden.
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Eigentlich ja, denn das Jobcenter entscheidet, was Einkommen ist.