Beiträge von Turtle1972

    in dem Fall müsste ich aber wahrscheinlich erst einen Bafög Antrag stellen?

    Du hast jetzt zweimal denselben Rat erhalten:

    Dann lass dir das sicherheitshalber bestätigen, dass es nicht bafögfähig ist.

    Ob du einen kompletten Antrag auf Bafög stellen musst oder man es dir auch formlos bestätigt, muss du das zuständige Studentenwerk fragen.

    Meint ihr denn das Jobcenter würde mich in den nächsten Monaten nicht erst einmal fragen was das mit dem Studium auf sich hat? Sollte es überhaupt davon erfahren.... Einem Strafverfahren geht normalerweise wohl immer erst ein Schriftverkehr von Seiten des Amts vor.

    Willst du erst den Vorwurf des Betruges abwarten? Dem geht in solchen Fällen im Normalfall erstmal eine zumindest vorläufige Zahlungseinstellung voraus, die bis zu 2 Monate dauern kann. Wenn die das lieber ist, als jetzt einfach mal offiziell zu klären, dass dein Studium nicht bafögfähig ist, dann mach das. Es ist dein Leben.

    Dann lass dir das sicherheitshalber bestätigen, dass es nicht bafögfähig ist. Dann hat es den Stellenwert eine Nähkurses. Den musst du ja auch nicht anzeigen.

    Da nicht jedes Teilzeitstudium grundsätzlich vom Bafögbezug ausgeschlossen ist, kann man deine Frage nicht beantworten. Maßgeblich für den fehlenden Anspruch auf Bürgergeld ist nämlich nicht die Verfügbarkeit, sondern, ob das Studium bafögfähig ist.

    Benötige ich die Unterschrift der Frau für Kindergeld ab 18 ?

    Es muss ein Kindergeldempfänger bestimmt werden, also ja.


    Kann ich den Antrag schon jetzt online stellen oder erst mit dem erreichen des 18 Lebensjahr ?

    Keine Ahnung, hier ist ja kein Kindergeldforum.


    Ist überhaupt in diesem Fall der Antrag auf Kindergeld möglich ?

    Wenn die Erwerbsunfähigkeit/Behinderung des Kindes nachgewiesen werden kann, ist Kindergeld sogar über das 25. Lebensjahr hinaus möglich.


    Sollte ich das JobCenter informieren so das Kindergeld am November erst einmal nicht angerechnet wird ?

    Ja. Und dass du neu beantragt hast.


    Befristet auf November 2024 bedeutet dies das ich zum 12.09 letztmalig erhalte oder 12.10 ?

    Wohl 12.10.


    Kindergeldberechtigung habe ich gelesen das dies bis 21 Jahre geht wenn die Tochter arbeitssuchend gemeldet ist, was sie ja aktuell noch ist nur aufgrund der Erkrankung derzeit nur jeden Monat zum Gespräch erscheinen muss

    Es gibt beim Jobcenter Vordrucke für die Kindergeldkasse. Lass dir einen ausstellen.

    Was denn nun? Umschulung oder Selbständigkeit:

    Winni64
    20. August 2024 um 16:48

    Mit solch flatterhaften Vorschlägen und Ideen wäre ich auch nicht überzeugt.

    Nicht einfach so. Es gibt jedoch Konstellationen, wo es das darf. Aber das soll ja erstmal nicht dein Problem sein.

    Ist der Vermieter mit dir verwandt? Irgendwie hast du ja nur Probleme mit Miete und Vermieter. Woher kommt das?

    Das ist verlorene Liebesmüh. Wenn dein Einkommen nach Abzug der Freibeträge höher ist als das Bürgergeld, dann musst du zurück zahlen. Es geht rein nach dem Zufluss, egal, ob das Einkommen nun am Anfang oder Ende des Monats zugeflossen ist. Daran wird auch dein Schreiben nichts ändern, das ist Gesetz, § 11 Absatz 2 SGB II.

    Du kannst die Überzahlung in Raten zurück zahlen.

    Wenn ja, wie kann die Beantragung gemacht werden, dass Vermögen der Eltern nicht mitenbezogen wird?

    Wenn man erklärt, dass man schon ausreichend unterstützt, dass man ihn mietfrei wohnen lässt, sollte das reichen. Eibe Garantie gibt es jedoch nicht. Aufgrund der Arbeitsunfähigkeit sind sie eigentlich sogar zu Unterhalt verpflichtet, da er seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachkommen kann.


    Erkennt das Jobcenter aufgrund der Mittellosigkeit des Sohnes und der Entscheidung der Eltern, ab sofort Geld zu wollen für das Mitleben, nun einen Mietvertrag an, der kurz vor Bürgergeldbezug abgeschlossen wurde?

    Also, als er noch selbst Geld verdient hat, durfte er kostenfrei wohnen und jetzt soll der Steuerzahler löhnen? Das dürfte ein Vertrag zu Lasten Dritter sein. Das auch unter dem Aspekt der wieder aufgelebten Unterhaltspflicht.

    Wenn man arbeitsunfähig bist, dann lässt man sich krank schreiben. Wenn deine behandelnden Ärzte dieser Meinung sind, hätten sie das doch schon längst gemacht. Wie lange machst du die geförderte Anstellung schon, wie oft und wie lange warst du wegen der Probleme krank geschrieben und bist du mit dem Lohn derzeit aus dem Bürgergeld raus oder noch Aufstocker? Was sagen deine Ärzte dazu?


    Ich verstehe jetzt auch nicht so ganz, wie das funktioniert, dass man kaum aus dem Bett kommt und kaum einkaufen, aber trotzdem werktäglich entrümpeln und schwer schleppen kann. Jedenfalls kann ich mir das nicht vorstellen. Bis zur Stempeluhr mit Krücken und 5 Minuten später schleppst du einen Kühlschrank? Oder wie muss man sich das vorstellen?