in dem Fall müsste ich aber wahrscheinlich erst einen Bafög Antrag stellen?
Du hast jetzt zweimal denselben Rat erhalten:
Dann lass dir das sicherheitshalber bestätigen, dass es nicht bafögfähig ist.
Ob du einen kompletten Antrag auf Bafög stellen musst oder man es dir auch formlos bestätigt, muss du das zuständige Studentenwerk fragen.
Meint ihr denn das Jobcenter würde mich in den nächsten Monaten nicht erst einmal fragen was das mit dem Studium auf sich hat? Sollte es überhaupt davon erfahren.... Einem Strafverfahren geht normalerweise wohl immer erst ein Schriftverkehr von Seiten des Amts vor.
Willst du erst den Vorwurf des Betruges abwarten? Dem geht in solchen Fällen im Normalfall erstmal eine zumindest vorläufige Zahlungseinstellung voraus, die bis zu 2 Monate dauern kann. Wenn die das lieber ist, als jetzt einfach mal offiziell zu klären, dass dein Studium nicht bafögfähig ist, dann mach das. Es ist dein Leben.