Ich habe deinen Beitrag in ein eigenes Thema verschoben.
Wenn der Sohn Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber hat, der aber nicht zahlt, sollte dein Sohn das z. B. anhand von Kontoauszügen und Schriftsätzen, in denen er seinen Lohn fordert, nachweisen. Dann hat das Jobcenter die Möglichkeit gem. § 115 SGB X den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber an sich überzuleiten und Bürgergeld quasi als Vorleistung auf den Lohn auszuzahlen.
Wenn das JC nicht freiwillig so verfährt, hilft wohl nur der Gang zum Anwalt. Wenn kein Lohn zugeflossen ist, steht ihm -unter der Voraussetzung, dass der Sachverhalt hier korrekt geschildert wurde- auch Bürgergeld zu.