Beiträge von Turtle1972

    Wurde dir in einem anderen Forum schon mitgeteilt: wenn du das erst nach Zahllauf für Dezember mitteilst, hast du Pech gehabt. Das Jobcenter überweist wie eine Bank einen Dauerauftrag in deinem Auftrag. Wenn du den Auftrag nicht rechtzeitig änderst, musst du zusehen, dass du dein Geld wieder zurück bekommst. Wenn du rechtzeitig gekündigt hast, hat der alte Vermieter ja keinen Anspruch auf Miete für Dezember und müsste es problemlos auszahlen. Wenn nicht, dann wird es natürlich schwierig.

    Im Übrigen kann ich mit einer "sozusagen" genehmigten Wohnung nichts anfangen. Entweder es gibt eine schriftliche Zusicherung vom Jobcenter oder es gibt keine.

    aber ein paar Wochen vor Ablauf wurde ich krank

    Besteht noch ein Restanspruch ALG 1 oder ist der mit der 6 Wochen-Fortzahlung aufgebraucht?


    Meine Frage, wie sieht das mit dem Schonvermögen aus?

    40.000 Euro sind im ersten Jahr frei, danach 15.000 Euro. Dazu noch ein Kfz bis 15.000 Euro Wert als auch für die Altersvorsorge zertifiziert angelegtes Vermögen.


    Und ich wohne mit meiner Nichte in einem Haus( Eigentum)

    Dein Eigentum oder das der Nichte? Oder beide Eigentümer?

    Ich werde übrigens im Mai 2024 63 Jahre und möchte für mich einfach endlich mal Ruhe finden mit all den Kündigungsstreß und dem Drama mit der KK.

    Letztlich musst du entscheiden, ob dir die vorzeitige Rente reicht und du das lieber möchtest als Bürgergeld.

    Es geht nicht um das angebliche Darlehen, sondern, dass trotz dieses "Darlehens" in den vergangenen Monaten keine Ausgaben für den Lebensunterhalt ersichtlich sind (keine Lebensmittel gekauft usw.). Der Ablehnungsgrund lautet daher "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit".

    wenn Sie sich von jemandem Geld geliehen haben, um über die Runden zu kommen, dann sollten Sie sich dies schriftlich von dieser Person genau so bestätigen lassen und dem Jobcenter vorlegen. Dadurch ist ein Nachweis erbracht, dass es sich um eine rückzahlbare Leihgabe handelt,

    So einfach ist das nun auch nicht. Das BSG hat hohe Anforderungen an den Abschluss solcher Darlehensverträge gestellt, u. a. müssen Sie einem Fremdvergleich standhalten, um eine verdeckte Schenkung auszuschließen. Und hier gibt es bisher noch nichtmal einen Darlehensvertrag, der soll nachträglich fingiert werden.

    Ich weise in dem Zusammenhang darauf hin, dass dieses Forum nicht dazu da ist, Tipps zum Sozialleistungsbetrug zu geben!

    Wenn Sie kein Einkommen haben, steht Ihnen dem Grunde nach Bürgergeld zu. Leistungen nach SGB I (Arbeitslosengeld von der BA jedoch nicht).

    Arbeitslosengeld ist SGB III. Und nur, weil jemand kein Einkommen hat, muss er noch lange nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II sein.

    Die Jobcenter machen es sich oft leicht, indem sie auf die Zuständigkeiten anderer Behörden verweisen oder Anträge willkürlich ablehnen.

    Unterlasse solche Unterstellungen! Ich glaube, es hakt!

    Gibt es denn für den Fall "zwei Wohnsitze" eine Fördermöglichkeit des Jobcenters?

    Eigentlich habe ich alles geschrieben. Es gibt die Möglichkeit über das Vermittlungsbudget. Allerdings sieht das schlecht aus, weil die Rechtsprechung sowas verneint, wenn der Arbeitsvertrag auch ohne die gewünschte Förderung eingegangen wurde.

    Die andere Möglichkeit besteht darin, dass die Kosten des Zweitwohnsitzes als Absetzbetrag vom Lohn berücksichtigt werden, wenn dieser tatsächlich zur Erzielung des Einkommens notwendig ist. Dann wird weniger Lohn angerechnet und das aufstockende Bürgergeld ist höher.


    Der Grund für zwei Wohnsitze wäre ein soziales Netz + Kinder an dem einem Ort.

    Ich fürchte, das ist kein Grund. Allein schon die Rechtsprechung zum Kindesunterhalt verlangt von einem nicht erziehenden Elternteil die bundesweite Arbeitssuche verbunden mit einem Umzug und nicht noch Einkommensreduzierung durch 2 Wohnsitze.

    Ein Darlehen für das es bisher noch gar keinen Vertrag, keinen Schuldschein, nichts gab, womit der Geber abgesichert ist. Das klingt komisch.

    Um was für einen Betrag geht es denn? Kann man den Ablehnungsbescheid bitte mal lesen.

    Vertrag ist schon unterschrieben.

    Dann kannst du im Prinzip Leistungen aus dem Vermittlungsbudget vergessen, da die Anreizfunktion entfällt, wenn du bereits ohne die begehrten Hilfen den Vertrag unterschrieben hast.

    Die Kosten der Zweitwohnung sind leistungsrelevant. Wenn sie zur Erzielung des Einkommens notwendig ist, wird in entsprechendem Umfang weniger Lohn angerechnet, so dass mehr Bürgergeld rauskommt. Stellt sich halt die Frage, ob diese Pendelei überhaupt notwendig ist, so mit "allein"...

    In deinem Alter sind die meisten Menschen sowieso zu Stoltz Sozialhilfe anzunehmen, Ihr habt ja nicht für um sonst so Hart in eurem Leben gearbeitet. Hm

    Ah, wie hieß der junge Mensch, der kein Deutsch konnte, dafür aber japanisch aus einem der einschlägigen Jammerforen. Berluso butingo oder so ähnlich?

    Nun, es sei gesagt: du bist hier falsch. Es gibt bestimmt bessere Spielwiesen für dich.

    Die Arbeit in Stadt Y ist sozialversicherungspflichtig und beendet den Leistungsbezug,

    Auch mit den Kosten des Zweitwohnsitzes als Absetzbetrag?


    wie verhält sich das nun mit den Möglichkeiten zur Trennungskostenbeihilfe?

    Ansonsten ist Trennungskostenbeihilfe ein veralteter Begriff. § 44 SGB III benennt keine konkreten Hilfen mehr, die zur Arbeitssuche oder - aufnahme gefördert werden können.

    Was erbracht wird, liegt im Ermessen der Behörde. Es kann etwas bewilligt werden, es kann genausogut abgelehnt werden. Insbesondere, wenn die Aufnahme der Arbeit bereits ohne die gewünschte Förderung erfolgt ist.

    Eine herablassende Einschätzung die sich einzig und allein auf Deine eigenen Vorurteile stützt.

    Nun ja, es ist schon etwas verwunderlich, dass ein junger Mensch in der jetzigen Zeit nicht in der Lage ist, innerhalb eines Jahres einen neuen Job zu finden. Ich lese selbst hier im tiefsten Armutsthüringen an fast jeder Supermarkttür, dass händeringend Personal gesucht wird. Und nicht nur dort.

    Wenn ich jetzt Bürgergeld beantrage, wie werden dann die Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom berechnet?

    Im Normalfall anteilig pro Kopf. Also Miete durch 3. Oder eben Hauskosten durch 3. Strom ist im Regelsatz enthalten.

    Es kann aber auch sein, dass das JC gar nichts berücksichtigt, weil es davon ausgeht, dass du dort auch kostenlos wohnen könntest und deine Eltern dich unterstützen (§ 9 Absatz 5 SGB II, Unterhaltsvermutung).

    Was muss man tun, damit soetwas beim Jobcenter gelesen und beachtet wird?

    Steht unter jedem Bescheid: wenn man nicht einverstanden ist, erhebt man Widerspruch.


    Sorry, wenn manche Dinge sehr genervt dargestellt sind,

    Ja, viel Roman für wenig Fakten. Und viel Aufregung für längst geregelte Sachen wie die Anrechnung von Weihnachtsgeld und Steuererstattung. Das ist nunmal die Rechtslage.

    Vielleicht einfach beim nächsten Mal mehr Fakten, weniger Roman.