Du schreibst viel, aber es fehlen Fakten. Welche Art Gas nutzt du, sind das monatliche Kosten (Abschlag) oder einmalige, wieso wurde abgelehnt etc.
Das Gejammer zu lesen, ermüdet nur und hilft nicht.
Du schreibst viel, aber es fehlen Fakten. Welche Art Gas nutzt du, sind das monatliche Kosten (Abschlag) oder einmalige, wieso wurde abgelehnt etc.
Das Gejammer zu lesen, ermüdet nur und hilft nicht.
Zumindest die Erstausstattung kann gefordert werden. Und dann alles ab 4 Monate vor der Geburt.
Im Übrigen sollte doch wohl klar sein, dass du zahlen musst, bevor es der Steuerzahler macht. Immerhin hattest du das Vergnügen.
Bei solchen Beiträgen kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln.
Es reicht eine Veränderungsmitteilung und die Kopie der Abmeldung.
A) ob ich weiterhin problemlos mein Bürgergeld vom Jobcenter Kiel beziehen kann, wenn ich dort nur noch einen Zweitwohnsitz habe.
Nein.
B) Ferner wäre es interessant zu wissen, ob die in Kiel anfallende Zweitwohnsitzsteuer zu den Unterkunftskosten hinzu gerechnet werden könnte, dass ich das über den Bürgergeldbezug wieder rein bekomme.
Nein. Ggf. über die mit dem Bildungsgutschein zusammenhängenden Kosten. Denn darüber wird doch sicherlich jetzt der auswärtige Aufenthalt finanziert.
Die Zusicherung trifft das neue Jobcenter, das ist richtig. Du musst dich also, wenn ein neues JC zuständig wird, dorthin wenden.
Ob die Abbuchungen von deinem Konto zum Problem werden, kann niemand sagen. Notfalls gibt es ja sicherlich Rechnungen auf den Namen des Bruders.
Die Anfrage klingt nicht nach Erstantrag, z. B. "Umzugsgenehmigung liegt vor".
Das sind doch Betriebsausgaben, die du entsprechend in der EKS geltend machen kannst und die deinen Gewinn schmälern. Bezahlen musst du das schon selbst.
Lottogewinn ist anders, da Einkommen. Das habe ich aber bereits geschrieben:
Auch ein Gewinn wird nicht "annektiert". Einkommen wird schlicht angerechnet und wenn es für den Lebensunterhalt ausreicht, bekommt man einfach kein Bürgergeld mehr.
Eine Erbschaft ist nach der neuen Gesetzeslage kein Einkommen mehr. Davor war es nur Geld, keine Sachen. Ein Haus, wie bei dir, hat also keine Relevanz. Anders sähe es wieder bei einer Ausgleichszahlung aus, da müsste erstmal die Rechtsnatur einer solchen Zahlung geklärt werden. Und niemand muss sein Erbe "abtreten", das kann nicht stimmen. Auch ein Gewinn wird nicht "annektiert". Einkommen wird schlicht angerechnet und wenn es für den Lebensunterhalt ausreicht, bekommt man einfach kein Bürgergeld mehr.
Es gibt auch die Möglichkeit von Eilverfahren. Aber, wenn du meinst, dass noch nichtmal Anwalt/Gericht helfen kann, dann weiß ich nicht, was du von einem Forum erwartest.
Ich glaube, für diesen Fall solltest du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. M. E. n. sind die Heizkosten, ob du nun Eigentümer bist oder an den wahren Eigentümer eine Nutzungsentschädigung zahlen müsstest, als Kosten der Unterkunft und Heizung in zumindest für eine Person angemessenem Umfang zu berücksichtigen. Das wird aber aufgrund der Ablehnungshaltung des JC wohl ein Gericht entscheiden müssen.
Bei Bürgergeld kann mir aber höchstens 30 % bei "sozialwidrigen" Verhalten gekürzt werden, den Rest muss (und könnte ich auch nicht) nicht zurückzahlen. Habe ich das richtig verstanden?
Nein, ich rede nicht von Sanktionen, sondern von Kostenersatz nach § 34 SGB II. Du musst unter Umständen alles zurück zahlen.
Aber das führt jetzt zu weit, bleiben wir besser beim rechtlichen Thema.
Das Thema wurde hinreichend beantwortet. Nochmal: deine Wünsche sind auf Kosten der Allgemeinheit nicht tragbar.
Niemand hier kann dir sagen, ob das Jobcenter auch höhere Miete berücksichtigen würde. Dem Vorwurf, dass die Richtlinien angeblich nicht stimmen, sieht sich ja nun wohl fast jedes Jobcenter ausgesetzt.
Dein "ich will nicht" wird niemanden interessieren. Alg1 ist eine vorrangige Leistung, die du geltend machen musst. Verlierst du den Anspruch vorsätzlich, wird zwar Bürgergeld gezahlt, du musst aber damit rechnen, dass alles von dir wieder zurück gefordert wird mittels Kostenersatz bei sozialwidrigen Verhalten.
Den Luxus, sich auf etwas vorzubereiten, was andere nebenbei machen, muss man sich leisten können.
Du brauchst sie nach eigener Ansicht oder hat ein Arzt das verordnet? Erster Ansprechpartner für sowas ist immer noch die Krankenkasse, logischerweise, oder?
Nein, sollte eigentlich nicht sein.
Tatsächlich dürfte sie sich mit Wohngeld wesentlich besser stehen.
Klingt komisch, da eigentlich zumindest der Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes an das Jobcenter übergegangen ist, d. h. die Frau wahrscheinlich teilweise gar nicht aktivlegitimiert für die Klage ist.
Ansonsten sind Zahlungen auf Unterhaltsrückstände im klassischen Sinne wohl Nachzahlungen, so dass sie auf 6 Monate aufgeteilt werden können.
In welcher Hinsicht ist sie deine "Klientin"? Anscheinend fehlt dir ja grundlegendes Wissen, wenn du hier fragen musst.
Wenn du mehrfach nicht da warst, dann geht es wohl am ehesten um die Frage, ob du überhaupt dort wohnst. Ansonsten bleibt es dabei: soweit du die näheren Umstände für so eine außergewöhnliche Maßnahme nicht schilderst, kannst du keine vernünftigen Antworten erwarten.