Beiträge von Turtle1972
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Eingangs schreibst du von "Lebensabend", also Rente, jetzt wieder von "Gehalt dort". Irgendwie hat das doch alles keine Hand und keinen Fuß, dieses Bröckchengewerfe.
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Oder ganz anders: Ohne Nennung von Ross und Reiter kann man nun wirklich nichts dazu sagen. Also Höhe des Einkommens, Vermögenswerte, welches Ausland, welche Mieten etc. Was bedeutet Eigentum mit Nebenkosten von 1400 Euro? Was soll das für eine Immobilie sein? Wie will sie das weiterhin bezahlen? Über Bürgergeld bestimmt nicht.
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Die Größe ist erstmal nicht ausschlaggebend, sondern der Preis der Wohnung.
Ansonsten wird die Miete für einen angemessenen Zeitraum trotzdem weiterhin in voller Höhe berücksichtigt. Wegen eines Umzuges ist für deine Mutter das JC zuständig, für deinen Vater könnte es jedoch das Sozialamt sein, da er Rentner ist. Das müsste auch geklärt werden.
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Sie hat kein Einkommen, du hast Einkommen. Momentan reicht dein Einkommen für euch beide und dann nicht mehr? Ist das Ausland, in das du möchtest, so teuer?
Ansonsten: ohne Trennungswillen besteht weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft. So einfach entkommst du daher der Pflicht, für deinen Ehepartner aufkommen zu müssen, nicht.
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Das kann schon reichen, die meisten Wohnungen haben ja Kündigungsfristen für den Vormieter von 3 oder mehr Monaten.
Ansonsten hilft in vielen Fällen eine persönliche Vorsprache im Jobcenter und weniger der schriftliche Weg.
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Warum wurde das Krankengeld nicht ans Jobcenter erstattet? Hast du dem Jobcenter nicht mitgeteilt, dass du Krankengeld beantragt hast?
Bezüglich der Höhe der Aufrechnung ist nämlich maßgeblich, ob du die Überzahlung schuldhaft verursacht hast oder nicht. Bei Verschulden sind es 30%, ansonsten nur 10.
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Die Bezüge von Leistungsempfängern nach dem SGB II werden auch jährlich erhöht. Es gibt auch genug, die davon anscheinend so gut leben können, dass sie schlicht jegliche Arbeit und Maßnahmen verweigern und die derzeit maximal mögliche Minderung von 30% in Kauf nehmen.
Insoweit dürfte wohl eher hinsichtlich deines Ausgabeverhaltens Einsparpotential zu vermuten sein.
Du kannst gern darlegen, wofür du deinen Regelsatz jeden Monat ausgibst.
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Warum kann kein Untermietvertrag abgeschlossen werden? Natürlich gelten auch mündliche Verträge, aber einen Nachweis darüber führen ist immer schlecht.
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Können die Eltern verpflichtet werden, einer 21 jährigen die sich absichtlich weigert, eine Ausbildung zu machen oder sich Arbeit zu suchen, Unterhalt zu zahlen, damit das Jobcenter kein Bürgergeld zahlen muss?
Das JC kann eh niemanden zu Unterhalt zwingen. Das kann ggf. ein Gerichtsvollzieher, wenn ein Titel vorliegt. Das Familiengericht würde hier aber wohl keinen Unterhaltsanspruch sehen, die junge Dame hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Nur in Ausnahmefällen besteht ein Anspruch, z. B. weil wegen Krankheit nicht gearbeitet werden kann.
Wenn nein, welche Schritte sind dann sinnvoll?
Gar keine. Abwarten, ob das JC vor das Familiengericht zieht.
dass bei fehlender Mitwirkung eine komplette Einstellung möglich ist, auf anderen Seiten dass nur 30% gekürzt werden darf.
Versagung/Entziehung wegen fehlender Mitwirkung hat genau 0,00nichts mit Sanktionen zu tun.
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Und als was müssten die zuschläge deklariert werden? ist ja auch eine Art aufwandsentschädigung für Feiertagsarbeit, kosten zum Arbeitsplatz (teileweise 200km. Einfach), Verpflegung usw.
Gar nicht. Spesen, Auslöse, Fahrkostenerstattung, Nachtzuschläge sind allesamt anrechenbares Einkommen.
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Stimmt das und wo kann ich das nachlesen?
Das stimmt nicht.
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Erwerbsminderungsrente und Bürgergeld wären ungewöhnlich. Bedürftige Erwerbsgeminderte erhalten im Normalfall Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialamt.
Was ist jetzt wirklich der Fall?
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Hattet ihr schonmal etwas ähnliches?
Seit Anbeginn des SGB II, also seit 2005. Und bereits davor in der guten alten Sozialhilfe.
Wie kann man argumentieren?
Gar nicht. Such einfach mal nach "Zuflussprinzip" und du wirst erfahren, dass das schon vor Einführung von Arbeitslosengeld 2 bzw. Bürgergeld es auch bei der Sozialhilfe so war, dass bei Einkommen nicht zählt, in welchem Zeitraum das Geld erwirtschaftet wurde (Identitätstheorie), sondern, wann es zur Verfügung steht (Zuflussprinzip).
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Ich habe es jetzt ins richtige Forum verschoben. Es ist jetzt nicht mein Fachgebiet, aber § 82 SGB XII enthält eine Regelung zur Anrechnung wie folgt:
(4) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag von 100 Euro monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28.
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Nun ist er im Rentenalter immer noch Bezieher von Bürgergeld
Kann nicht sein. Bedürftige Altersrentner beziehen Leistungen nach dem SGB XII und nicht Bürgergeld (SGB II).
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Zum einen solltest du aufpassen, dass du bei vielen Verkäufen von ebay nicht als Gewerbe gemeldet wirst. Ansonsten hebe alle Nachweise zu den Verkäufen auf, denn es wird definitiv zu Fragen kommen. Vermögensumwandlung selbst ist kein Einkommen, du musst nur irgendwie nachweisen, dass es a) dein Vermögen (Lego) war und dass du b) keinen Gewinn erzielt hast, was bei Sammlerstücken ggf. nicht der Fall ist.
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Sowas habe ich bezüglich Hartz IV gefunden..
Das wurde bereits geschrieben. Im Übrigen ist es wenig dienlich, uralte, erstinstanzliche Rechtsprechung zu zitieren. § 22 SGB II hat sich seitdem schon etliche Male geändert!
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Dann wird dir wohl niemand hier helfen können. Suche eine örtliche Beratungsstelle auf oder kontaktiere einen Anwalt.
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Mit 54 kommt oft schon zu alt
Wann habt ihr denn angesichts deines Alters und dem Kinderwunsch, der im Normalfall dann so 20 Jahre zurück liegen sollte, das Haus gekauft? Dann müsste es doch fast abgezahlt sein.
Geh arbeiten statt dem Staat auf der Tasche zu liegen dürfte dann doch jeden hier Treffen oder?
Nicht jeder will auf Teufel komm raus ein nunmehr zu großes und zu teures Eigenheim halten.
Du hast nicht nach Bürgergeld allgemein gefragt, sondern, wie Du das Haus halten kannst.
Das mit dem Steuerzahler der unser Vermögen anhäuft ist ein Vergleich der ziemlich hinkt wie ich finde.
Nein, das hinkt nicht. Das ist Gesetzesbegründung und Rechtssprechung seit vielen Jahren.
Ich denke mit 4200,- Netto konnte ich mir das sehr gut leisten. Ja und ich meine Netto nicht Brutto.
Das interessiert aber jetzt niemanden mehr, ob ihr euch das mal leisten konntet. Fakt ist, dass im Bürgergeld nur in absoluten Ausnahmen Tilgung berücksichtigt wird (z. B. kurz vor einer auskömmlichen Rente und nur noch ein paar offene Raten).
Wenn du also das Haus halten willst, dann hilft eben nur Arbeit. Egal, welche.