Wie schätzt ihr die Sachlage ein, HG, WG, einzelne oder jeweils eigenständige Bedarfsgemeinschaft ?
BG sowieso nicht. Und da die Mutter wohl ins Pflegeheim kommt, auch keine HG mehr. Bereits in der Vergangenheit dürfte das, Verlangen nach den Anlagen VM und EK für die Mutter falsch gewesen sein. Zwar griff damals die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II, aber die Unterlagen dazu sind eigentlich nicht die genannten Anlagen.
Bei dem Einkommen der Mutter dürfte aber nie was angerechnet worden sein, oder?
Ansonsten teile schriftlich mit, dass momentan keine Haushaltsgemeinschaft vorliegt und wahrscheinlich auch nie wieder vorliegen wird und dass es daher keine Rechtsgrundlage für die Forderung der Offenlegung des Einkommens und Vermögens deiner Mutter gibt.