1. Ja.
2. Aus vielen.
1. Ja.
2. Aus vielen.
Wie sollte ich da am besten argumentieren bzw. gibt es da einen bestimmten Paragrafen dazu?
Reich doch erstmal die Abrechnung ein. Kurzes Anschreiben, dass du um Übernahme bittest und warte ab. Das ist eigentlich eine 0815 Tätigkeit in den Leistungsabteilungen der Jobcenter. Ich denke nicht, dass es da Schwierigkeiten gibt.
Zuflussprinzip gilt bei Einkommen. Du hast einen Bedarf, der gedeckt werden muss. Aber letztendlich ist es nichts anderes: der Bedarf fällt jetzt während deiner Hilfebedürftigkeit an und ist daher bei den Leistungen nach dem SGB II zu berücksichtigen. Zumindest dann, wenn es wirklich nur eine verbrauchsabhängige Nachzahlung ist, d. h., die Kosten auf einem höheren Verbrauch beruhen, als vorgrleistet wurde. Gibt es diese Forderung, weil du z. B. von 12 Abschlägen nur 5 gezahlt hast, wären das Schulden und die werden nicht übernommen. Reiche die Abrechnung einfach beim Jobcenter ein.
Gff mit Krankentransport kommen . Voher die Übernahme der Transportkosten klären mit dem JC .
Blödsinn. Wie will der TE denn die Notwendigkeit eines Krankentransports nachweisen, wenn der Arzt ihm noch nicht mal ein einfaches Attest ausstellen will?
Vollsanktionen gibt es nicht mehr. Wohl aber Entziehung/Versagung wegen fehlender Mitwirkung oder Aufhebung der Leistungen wegen Zweifel an der Hilfebedürftigkeit/örtlichen Zuständigkeit.
Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung ist schlicht ein Attest, wieso sollte sich ein Arzt weigern, Geld zu verdienen? Bei Anwälten reicht z. B. teilweise auch kein normaler Krankenschein aus, um einen Gerichtstermin abzusagen, die brauchen sowas auch. Das ist keinem Arzt unbekannt.
Es ist offenbar zeitlich deutlich mehr als ein Ferienjob. Daher greift dann der ab 1.7.23 geltenden § 11a Abs. 7 SGB II nicht. Allerdings wüsste ich nicht, wieso nicht der höhere Absetzbetrag für Schüler nach § 11b Abs. 2b SGB II ab dem 1.7.23 greifen sollte.
Es fanden keine Zahlungen statt seitens des JC, welches Geld wollen die dann zurückfordern?
Falls z. B. der Lohn Mai noch im Mai zugeflossen ist, wäre denkbar.
Könnte das JC Geld zurückfordern aus dem Monat Mai 23?
Wenn der Zufluss im Mai war, natürlich.
ab dem 01.07. gelten die neuen Regelungen und nun stellt sich die Frage, ob Rückforderungen nach dem 01.07. noch nach dem alten Stand behandelt werden
Wenn es um Rückrechnungen bis 06/23 geht, gilt natürlich die alte Rechtslage. Auch, wenn die Aufhebung und Erstattungsforderung z. B. erst im August 23 bearbeitet wird.
Eingangs schreibst du von "Lebensabend", also Rente, jetzt wieder von "Gehalt dort". Irgendwie hat das doch alles keine Hand und keinen Fuß, dieses Bröckchengewerfe.
Oder ganz anders: Ohne Nennung von Ross und Reiter kann man nun wirklich nichts dazu sagen. Also Höhe des Einkommens, Vermögenswerte, welches Ausland, welche Mieten etc. Was bedeutet Eigentum mit Nebenkosten von 1400 Euro? Was soll das für eine Immobilie sein? Wie will sie das weiterhin bezahlen? Über Bürgergeld bestimmt nicht.
Die Größe ist erstmal nicht ausschlaggebend, sondern der Preis der Wohnung.
Ansonsten wird die Miete für einen angemessenen Zeitraum trotzdem weiterhin in voller Höhe berücksichtigt. Wegen eines Umzuges ist für deine Mutter das JC zuständig, für deinen Vater könnte es jedoch das Sozialamt sein, da er Rentner ist. Das müsste auch geklärt werden.
Sie hat kein Einkommen, du hast Einkommen. Momentan reicht dein Einkommen für euch beide und dann nicht mehr? Ist das Ausland, in das du möchtest, so teuer?
Ansonsten: ohne Trennungswillen besteht weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft. So einfach entkommst du daher der Pflicht, für deinen Ehepartner aufkommen zu müssen, nicht.
Das kann schon reichen, die meisten Wohnungen haben ja Kündigungsfristen für den Vormieter von 3 oder mehr Monaten.
Ansonsten hilft in vielen Fällen eine persönliche Vorsprache im Jobcenter und weniger der schriftliche Weg.
Warum wurde das Krankengeld nicht ans Jobcenter erstattet? Hast du dem Jobcenter nicht mitgeteilt, dass du Krankengeld beantragt hast?
Bezüglich der Höhe der Aufrechnung ist nämlich maßgeblich, ob du die Überzahlung schuldhaft verursacht hast oder nicht. Bei Verschulden sind es 30%, ansonsten nur 10.
Die Bezüge von Leistungsempfängern nach dem SGB II werden auch jährlich erhöht. Es gibt auch genug, die davon anscheinend so gut leben können, dass sie schlicht jegliche Arbeit und Maßnahmen verweigern und die derzeit maximal mögliche Minderung von 30% in Kauf nehmen.
Insoweit dürfte wohl eher hinsichtlich deines Ausgabeverhaltens Einsparpotential zu vermuten sein.
Du kannst gern darlegen, wofür du deinen Regelsatz jeden Monat ausgibst.
Warum kann kein Untermietvertrag abgeschlossen werden? Natürlich gelten auch mündliche Verträge, aber einen Nachweis darüber führen ist immer schlecht.
Können die Eltern verpflichtet werden, einer 21 jährigen die sich absichtlich weigert, eine Ausbildung zu machen oder sich Arbeit zu suchen, Unterhalt zu zahlen, damit das Jobcenter kein Bürgergeld zahlen muss?
Das JC kann eh niemanden zu Unterhalt zwingen. Das kann ggf. ein Gerichtsvollzieher, wenn ein Titel vorliegt. Das Familiengericht würde hier aber wohl keinen Unterhaltsanspruch sehen, die junge Dame hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Nur in Ausnahmefällen besteht ein Anspruch, z. B. weil wegen Krankheit nicht gearbeitet werden kann.
Wenn nein, welche Schritte sind dann sinnvoll?
Gar keine. Abwarten, ob das JC vor das Familiengericht zieht.
dass bei fehlender Mitwirkung eine komplette Einstellung möglich ist, auf anderen Seiten dass nur 30% gekürzt werden darf.
Versagung/Entziehung wegen fehlender Mitwirkung hat genau 0,00nichts mit Sanktionen zu tun.
Und als was müssten die zuschläge deklariert werden? ist ja auch eine Art aufwandsentschädigung für Feiertagsarbeit, kosten zum Arbeitsplatz (teileweise 200km. Einfach), Verpflegung usw.
Gar nicht. Spesen, Auslöse, Fahrkostenerstattung, Nachtzuschläge sind allesamt anrechenbares Einkommen.
Stimmt das und wo kann ich das nachlesen?
Das stimmt nicht.
Erwerbsminderungsrente und Bürgergeld wären ungewöhnlich. Bedürftige Erwerbsgeminderte erhalten im Normalfall Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialamt.
Was ist jetzt wirklich der Fall?