Können die Eltern verpflichtet werden, einer 21 jährigen die sich absichtlich weigert, eine Ausbildung zu machen oder sich Arbeit zu suchen, Unterhalt zu zahlen, damit das Jobcenter kein Bürgergeld zahlen muss?
Das JC kann eh niemanden zu Unterhalt zwingen. Das kann ggf. ein Gerichtsvollzieher, wenn ein Titel vorliegt. Das Familiengericht würde hier aber wohl keinen Unterhaltsanspruch sehen, die junge Dame hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Nur in Ausnahmefällen besteht ein Anspruch, z. B. weil wegen Krankheit nicht gearbeitet werden kann.
Wenn nein, welche Schritte sind dann sinnvoll?
Gar keine. Abwarten, ob das JC vor das Familiengericht zieht.
dass bei fehlender Mitwirkung eine komplette Einstellung möglich ist, auf anderen Seiten dass nur 30% gekürzt werden darf.
Versagung/Entziehung wegen fehlender Mitwirkung hat genau 0,00nichts mit Sanktionen zu tun.