Betriebskostenguthaben ist nie Einkommen.
Natürlich ist es Einkommen. Nur, dass die Anrechnung nach § 22 Abs. 3 SGB II modifiziert wird.
Das BSG hat da nämlich eine ganz eindeutige Meinung:
Zitat
Das Guthaben aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2006 stellt auch Einkommen iS des § 11 SGB II dar (a). § 22 Abs 1 S 4 SGB II modifiziert für Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten der Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind lediglich die in § 19 S 3 SGB II (idF des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. 7. 2006, BGBl I 1706) bestimmte Reihenfolge der Berücksichtigung von Einkommen (b) sowie den Zeitpunkt der Berücksichtigung des Zuflusses als Einkommen (c) und – durch die ausdrückliche gesetzliche Zuordnung zu den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung – die Regeln des § 11 Abs 2 SGB II (d).