Die Miethöhe ist weniger ein Problem als die Größe .
Die Größe spielt überhaupt keine Rolle, solange die Kosten angemessen sind.
Wir heizen 2 große Räume elektrisch und das Ganze fällt unter Heizkostenzuschuss.
Warum, wenn doch in eurem Mietvertrag eine
Miete in Höhe von 590 euro / warm incl Strom
vereinbart ist? Wenn ein Mieter eine Wohnung mit Warmmiete anmieten, dann zahlt er seine Miete und das wars. Der Rest ist Sache des Vermieters, es sei denn, gesetzliche oder vertragliche Regelungen lauten anders. Wenn der Strom teurer geworden ist, kann sie eine Betriebskostenabrechnung machen und eure Abschläge erhöhen, wenn das so im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn nicht, dann hat sie Pech gehabt.
Mein Mann hat fast 30 Jahre gearbeitet, war in seinem ganzen Leben keine 2 Jahre arbeitslos und hat immer eingezahlt. Nach meiner Lehre wurde eine Krankheit diagnostiziert die mich bei einem Schub bettlägerig oder je nach Stärke kurzzeitig an den Rollstuhl bindet. Da braucht man kein schlechtes Gewissen zu haben wenn man etwas zurückbekommt.
Fürs Arbeiten bekommt er die Rente. Das ist die Absicherung für die er eingezahlt hat. Bürgergeld ist eine Sozialleistung. Und hier geht es um eine unter Verwandten unübliche Miete. Ich lebe in derselben Konstellation, nur, dass das Haus meinem Mann gehört und nicht seiner Mutter, die im Erdgeschoss wohnt. Die zahlt 120 Euro im Monat pauschal für Nebenkosten und Strom. Mein Verständnis für das Ausnutzen des Steuerzahlers ist daher nicht sonderlich hoch.