Sicher wird die Frage auftauchen für wie viele Stunden ich zur Verfügung stehe.
Zur Verfügung stehen? Sowas gibt es im SGB II im Prinzip nicht wie im SGB III. Da gibt es kein "ich will nur". Im SGB II geht es um Zumutbarkeit. Mit einem 11jährigen Kind könnte durchaus auch Vollzeit zumutbar sein. Da wirst du wenig bis gar nicht gefragt. Im SGB III ist das anders. Wenn da jemand nur 20h/Woche gearbeitet hat und auch wieder nur 20h/Woche will, dann hat er auch nur für 20h/Woche in die Versicherung eingezahlt und bekommt in dem Umfang Leistungen. Wer vorher 40h/Woche hatte, dann aber nur 20h/Woche möchte, der bekommt eben auch nur 50% des ALG, das ihm für Vollzeit zustehen würde. Das Bürgergeld hat da völlig andere Regeln.
Btw: Der Öffentliche Dienst sucht händeringend und nach dem Motto "Hauptsache, irgendwas studiert" (wenns nicht grad der Amtsarzt werden soll). Da brauchst du kein Zweitstudium.