Ist so etwas gerechtfertigt?
Ja. Das nennt sich Zweifel an der Hilfebedürftigkeit. Es gibt ja genug Personen und Institutionen, die behaupten, dass der Regelsatz nicht reicht. Wenn dann jemand mit im Prinzip "nichts" auskommt, wird damit die Hilfebedürftigkeit zweifelhaft.
Mal ein paar Gerichtsurteile unter vielen dazu:
Zitatergänzend und ohne dass es für die Entscheidung darauf ankäme, sei angemerkt, dass auch Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kläger im Streitzeitraum über weitere Geldmittel verfügte. Die aus den Kontoauszügen erkennbaren Ausgaben für den täglichen Bedarf, also insbesondere für den Einkauf von Lebensmitteln und Drogeriebedarf, liegen, selbst inklusive erfolgter Barabhebungen an Bankautomaten, in fünf der streitgegenständlichen sechs Monate unterhalb der zu erwartenden Ausgaben.
Zitat
Wovon der Antragsteller seinen Lebensunterhalt bestreitet, ist auch deshalb ungeklärt, da aus den vorliegenden Kontoauszügen keinerlei Aufwendungen für den täglichen Bedarf ersichtlich sind, wie beispielsweise Zahlungen in Lebensmittelgeschäften o. ä.