Lebensversicherung

  • Hallo,

    bei meinem Bürgergeld-Antrag habe ich als Vermögen eine Lebensversicherung im Wert von 5.000 € angegeben. Diese wurde inzwischen seitens der Versicherung gekündigt, und der Betrag soll mir nun ausgezahlt werden. Könnte sich dies auf meine laufenden Leistungen auswirken?

    • Offizieller Beitrag

    Nur dann, wenn insgesamt dann dein Schonvermögen (15.000 Euro für eine alleinstehende Person) überschritten wird.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • "Lebensversicherung" ist ein weiter Begriff. So lange die komplette Versicherungssumme rechtlich als Vermögen einzustufen sein sollte, gilt das von Turtle geschriebene. Das dürfte der Regelfall sein.

    Falls es um eine seltenere Ausgestaltung einer Lebensversicherung sein sollte, z.B. mit einer Aktienanlagekomponente mit Ausschüttungen, die an die Versicherten ausgezahlt werden, könnte es für derartige Kapitalerträge (nicht die gesamte Versicherungssumme) anders sein.

    Generell gilt: Du musste es so oder so melden und falls Du nicht gerade nennenswertes anderes Vermögen haben solltest, wäre selbst in exotischen Fällen die Anrechnungssumme überschaubar.