Falls Du aufgrund Deiner Angststörungen nicht persönlich hingehen möchtest, kannst Du auch jemanden damit beauftragen. Es sollte eine vertrauensvolle Person sein und Du musst ihn bevollmächtigen, dass er in diesem Fall Deine Angelegenheiten erledigen darf. Ansonsten hilft ggf. ein schriftliches Schreiben an den Dienststellenleiter.
Beiträge von Animus
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Ich hoffe, Du hast bisher Unterhalt an Deine Tochter gezahlt.
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Hast Du bis 31.12.2022 zu Deiner Miete etwas selbst zuzahlen müssen?
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Ist es eine dauerhafte volle Erwerbsminderungsrente?
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§ 556 (2) BGB
"Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten
als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden."
Allerdings wird sich der/die SB den Vertrag sehr genau anschauen und ggf. überprüfen, ob er auch so vollzogen wird, wie es zwischen Mieter und Vermieter (die nicht miteinander verwandt sind) üblich ist. Daher die Empfehlung von Turtle1972.
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Es kann durchaus sein, dass sich der Betrag für die Angemessenheit der Heizkosten dahingehend ändert, dass nicht auf den Eurobetrag, sondern auf den Verbrauch abgestellt wird. Dazu würde ich Dir/Ihnen empfehlen, beim Jobcenter nachzufragen.
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Wurde denn schon Lastenzuschuss bei der Wohngeldstelle beantragt?
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Zunächst sollte der Untermietvertrag genügen. Sollten Zweifel an der Angemessenheit bestehen, wird der/die Sachbearbeiter/in auch den Hauptmietvertrag nebst Änderungen einsehen wollen.
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Allerdings müsste der Vermieter eine Änderung zugesandt haben. Diese bitte kopieren oder einscannen und dem JC einreichen.
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Das dürfte sich aus dem Rentenbescheid ergeben. Ansonsten bitte bei dem Rententräger erkundigen. Bei der Berücksichtigung als Einkommen bei Sozialhilfe kommt es auf die Art der Tätigkeit an. Ist der Vater für eine gemeinnützige Organisation tätig, besteht ggf. ein Freibetrag bis zu 250,00 €/monatlich (Prüfung nach § 3 Nummer 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes oder § 2 Nummer 4 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes).
Das Bürgergeld ist lediglich eine Umbenennung von Hartz 4/ALG 2. Die Sozialhilfe/Leistungen nach dem SGB XII behält ihren Namen. Es werden lediglich einige Paragrafen angepasst.