Beiträge von Animus

    § 556 (2) BGB

    "Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten

    als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden."


    Allerdings wird sich der/die SB den Vertrag sehr genau anschauen und ggf. überprüfen, ob er auch so vollzogen wird, wie es zwischen Mieter und Vermieter (die nicht miteinander verwandt sind) üblich ist. Daher die Empfehlung von Turtle1972.

    Es kann durchaus sein, dass sich der Betrag für die Angemessenheit der Heizkosten dahingehend ändert, dass nicht auf den Eurobetrag, sondern auf den Verbrauch abgestellt wird. Dazu würde ich Dir/Ihnen empfehlen, beim Jobcenter nachzufragen.

    Zunächst sollte der Untermietvertrag genügen. Sollten Zweifel an der Angemessenheit bestehen, wird der/die Sachbearbeiter/in auch den Hauptmietvertrag nebst Änderungen einsehen wollen.

    Das dürfte sich aus dem Rentenbescheid ergeben. Ansonsten bitte bei dem Rententräger erkundigen. Bei der Berücksichtigung als Einkommen bei Sozialhilfe kommt es auf die Art der Tätigkeit an. Ist der Vater für eine gemeinnützige Organisation tätig, besteht ggf. ein Freibetrag bis zu 250,00 €/monatlich (Prüfung nach § 3 Nummer 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes oder § 2 Nummer 4 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes).

    Das Bürgergeld ist lediglich eine Umbenennung von Hartz 4/ALG 2. Die Sozialhilfe/Leistungen nach dem SGB XII behält ihren Namen. Es werden lediglich einige Paragrafen angepasst.