Bürgergeld ja oder nein

  • Hallo


    Ich beziehe in erster Linie Rente aufgrund voller Erwerbsminderung auf Dauer.Zusätzlich beziehe ich Leistung nach SGB XII ( Miete)

    Diese wird jedoch aufgrund 5 qm zu grossem Wohnraum als nicht angemessen angesehen,so daß ich einen Eigenanteil zu tragen habe.


    Meine Frage lautet, ändert sich für mich überhaupt etwas ?Da ja auch der Regelsatz im SGB XII derselbe ist wie in SGB II

    Und wird nun auch in meinem Fall die volle, tatsächliche Miete bzw Grundmiete übernommen oder bleibt auch da alles wie bisher?

    • Offizieller Beitrag

    § 140 Absatz 2 SGB XII lautet:


    Zitat

    (2) § 35 Absatz 1 Satz 2 bis 6 gilt nicht in den Fällen, in denen in einem der vorangegangenen Bewilligungszeiträume für die aktuell bewohnte Unterkunft die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden.


    Das heißt, dass es für dich keine Karenzzeit gibt.


    Der erhöhte Regelsatz sollte dir dagegen bereits ausgezahlt worden sein.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Die Zahlung für Januar war in derselben Höhe wie Dezember?

    • Offizieller Beitrag

    Das beantwortet doch nicht meine Frage, ob der Auszahlbetrag im Januar derselbe war wie im Dezember.

  • selbstverständlich beantwortet das die Frage,da ich nur Miete vom LA beziehe und diese direkt an den Vermieter überwiesen wird und sonst keinerlei Zahlungen bis dato an mich geleistet werden

    • Offizieller Beitrag

    Und woher weißt du, was im Januar an den Vermieter gezahlt wurde?

    • Offizieller Beitrag

    Soll mir auch egal sein. Deine Frage war, ob jetzt die volle Miete anerkannt wird. Klare Antwort: nein.

  • Wer lesen kann ist klar im Vorteil..wäre angebracht ..bevor man hier "Auskunft " gibt..Und vor allem alles lesen und nicht nur die Hälfte.


    Meine Frage hat sich SOWOHL auf die Regelsatzerhöhung ALS auch auf die Übernahme der vollen Grundmiete bezogen

    • Offizieller Beitrag

    Du hast doch selbst festgestellt:


    Da ja auch der Regelsatz im SGB XII derselbe ist wie in SGB II


    Wie kann das also eine Frage gewesen sein?


    Ansonsten kannst du dir deine Frechheiten schenken. Drück dich erstmal klar aus, bevor du von anderen Lesen verlangst.

  • Frechheit?


    Lern du doch selbst erstmal lesen!!


    Wenn man von " AUCH " oder " UND" rede ,ist von 2 Angelegenheiten oder Gegenständen,Personen,etc die Rede und nicht nur von einer...Eigentlich für die meisten logisch und klar verständlich. Sprich Regelsatzerhöhung UND Miete....Und nicht NUR die Miete und an diese 2 Angelegenheiten war auch meine Frage gerichtet

    2. Nur weil es vor dem Bürgergeld der gleiche Regelsatz war muss es danach nicht auch so sein.

    ..

    So Freundchen..wo bzw bei wem liegt nun der Fehler?

    Vll lässt es dann einfach sein,hier Antworten zu liefern, denn auf so saudämliche Fragen,woher ich nun wüsste, wieviel beim Vermieter an Miete eingegangen ist,kann man getrost verzichten und sind auch nicht hilfreich

    • Offizieller Beitrag

    Naja, mit den Begrifflichkeiten hast Du es ja wohl auch nicht.

    Erstens hat Bürgergeld nichts mit SGB XII Leistungen zu tun, sondern ist lediglich eine neue Bezeichnung für Hartz 4 oder ALG II, basiert aber nach wie vor auf dem SGB II.


    Zweitens erhältst Du nicht Leistungen nach dem SGB XII (Miete) wie Du so schön in Deinem Eingangspost formulierst, sondern aufstockende Leistungen nach dem SGB XII, da Deine Rente nicht zum Lebensunterhalt ausreicht.

    Diese setzten sich aus dem Regelsatz, etwaigen Zuschlägen und den angemessenen KdU zusammen.


    Und wie Turtle zurecht angemerkt hat, bleibt eine bis dato auf Angemessenheit gekürzte Miete weiterhin gekürzt...

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)


    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

    • Offizieller Beitrag

    So Freundchen..wo bzw bei wem liegt nun der Fehler?


    Nur ergänzend: ich bin nicht dein Freundchen. Und wenn du keine klaren Fragen stellen kannst, ist das letztlich auch nicht mein, sondern dein Problem.



    oher ich nun wüsste, wieviel beim Vermieter an Miete eingegangen ist,kann man getrost verzichten und sind auch nicht hilfreich


    Wenn du den Sinn der Nachfrage nicht verstehst, dann ist auch das nicht mein Problem. Du hättest es auch aus einem neuen Bescheid, den man jetzt eigentlich so langsam mal haben sollte wegen der Erhöhung des Regelsatzes, wissen können.


    Wenn du keinen erhalten hast, dann solltest du ihn anfordern.


    BTW, dein



    vll durch fragen????.......


    lässt auch keine Rückschlüsse zu, ob du nun beim Sozialamt oder beim Vermieter nachgefragt hast.


    Ohne vernünftige Angaben vernünftige Antworten zu fordern: es ist und bleibt eine Frechheit deinerseits.

  • Hi Turtle1972,
    ich hoffe es ist ok, wenn ich hier antworte und keinen eigenen Thread auf mache, es geht nämlich um das selbe ... "Bürgergeld ja oder nein" ^^

    Kurz zu mir, ich bin 36 und seit 10 Jahren aufgrund von Angststörungen und Persönlichkeitsstörungen, dank jahrelangem Mobbing, erwerbsgeminderter Frührentner, sowie seit kurzem auch noch Autist.
    Ich kann allein die Wohnung nicht mehr verlassen und lebe zu 99% in Isolation, seit das Amt aus Sachsen (irgend so ne dumme Regelung, wenn man ABW bezieht, Amt bleibt immer das selbe, egal wohin man umzieht) mich aus der Heimat verjagt hat, indem es immer wieder nicht bezahlt hatte (trotz 2-fachem Gerichtsurteil zu meinen Gunsten), weil die Wohnung zu klein und zu teuer war, während es nichts anderes in meiner Heimat gab (wovon das Amt vor Ort weiß, jedoch nicht das im Osten).


    Ich bekomme erwerbsgeminderte Grundsicherung und keine Rente, da ich zu wenig gearbeitet hatte und somit zu wenig Rentenzeit nachweisen kann..



    Fangen wir mal an...

    Wie beim Thread-Ersteller ist bei mir die Frage, ob ich nun Bürgergeld mit 53€ mehr im Monat erhalte, oder nicht.

    Da du bereits "gefragt" hast:

    Der erhöhte Regelsatz sollte dir dagegen bereits ausgezahlt worden sein.

    Nein, wurde nicht ausgezahlt.

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich hat sich auch im SGB XII der Regelsatz geändert. Wenn das bei dir nicht der Fall war, musst du beim Sozialamt nachfragen, wieso.

  • Wenn das bei dir nicht der Fall war, musst du beim Sozialamt nachfragen, wieso.

    Wenn das so einfach wäre...
    Rufe bei denen seit 4 Monaten fast täglich an, entweder es ist frei oder besetzt, was auf jeden Fall Anwesenheit nachweist, aber es geht halt keiner ran ^^


    Die zahlen seit 4 Monaten auch keine Gas-Erhöhung mehr, genauso wenig wie die Gas-Nachzahlung...
    3 Einschreiben, 16 Mails und 867 Anrufe, alles unbeantwortet.

    • Offizieller Beitrag

    Dann geh hin, beschweren dich, geh zum Bürgermeister, Landrat o. ä., Bild Zeitung oder sonstwas. Es gibt immer Mittel und Wege.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.