Wenn ihr zusammen jetzt Hartz IV-Ansprüche beim Jobcenter habt, dann habt ihr voraussichtlich auch Anspruch auf Bürgergeld ab 1.1.2023. Ihr müsst also nach dem SGB II als Bedarfsgemeinschaft bedürftig sein, d.h. kein ausreichendes Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben.
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