• Hallo,


    meine Frage zum Thema Bürgergeld ist ob die Betreuung der jenigen die ihr Erwerbseinkommen mit ALG2 und zukünftig mit Bürgergeld aufstocken in der Zuständigkeit der Jobcenter bleibt oder zukünftig die Arbeitsagenturen dafür zuständig sind? Gibt es bereits Weisungen wie mit Aufstockern verfahren werden soll?


    Über Antworten freue ich mich ;)

    • Offizieller Beitrag

    Die Leistung ALG 2 wird einfach in Bürgergeld umbenannt. Es ändern sich noch ein paar Kleinigkeiten und das war es. Natürlich sind die Jobcenter weiter zuständig. Da gab es auch nie einen Plan, das zu ändern.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.