Menschen mit Behinderung (min GdB 50)

  • Guten Abend alle zusammen,


    Ich beziehe Leistungen nach SGB II, habe einen Schwerbehindertenausweis (GdB 50) und bin eingeschränkt arbeitsfähig (3 Std tägl.).

    Bisher gab es für mich keine Zuschläge zur Grundsicherung. Sehe ich das richtig, dass das Bürgergeld so einen Zuschlag jetzt vorsieht, oder

    verstehe ich das falsch?


    Über ein bisschen Licht ins Dunkle würde ich mich sehr freuen! :)

    • Offizieller Beitrag

    Bei den Mehrbedarfen ändert sich m. W. n. nichts oder was konkret meinst du?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hi,

    vielen Dank für Deine Antwort.


    ich beziehe mich auf das, was hier unter "Anspruch" und dann "Mehrbedarf Behinderung" steht.

    Da sind Zuschläge zum Bürgergeld, unter bestimmten Voraussetzungen, aufgeführt.

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist "hier"? Wie schon geschrieben, mir ist keine beabsichtigte Änderung bekannt.

    • Offizieller Beitrag

    Was an "es sind keine Änderungen geplant" verstehst du nicht? Soll ich für dich eine Gesetzesänderung herbei dichten?


    Wenn du mit der Antwort überfordert bist, lass deinen Ärger woanders ab. Einen Mehrbedarf für Behinderung gibt es nach wie vor nur, wenn gleichzeitig eine Maßnahme zur Teilhabe absolviert wurde. Dass war schon immer so.

  • Wo ist "hier"? Wie schon geschrieben, mir ist keine beabsichtigte Änderung bekannt.

    Hauptseite Bürgergeld > Anspruch > Mehrbedarf Behinderung


    Direktlink: Bürgergeld: Mehrbedarf bei Behinderung

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    Höhe des Mehrbedarfs für Behinderte


    Wie hoch ist der Mehrbedarf für Behinderte im Rahmen des Bürgergeldes?


    Der Mehrbedarf für Behinderte im Rahmen des Bürgergeldes beträgt 35% des jeweiligen Regelsatzes, also der jeweiligen Regelbedarfsstufe des Bürgergeldes.


    Legt man den vollen Regelbedarf des Bürgergeldes nach § 20 SGB II von 502 Euro zugrunde, der seit 01.01.2023 für Alleinstehende gilt, so ergibt sich eine Summe von 175,70 Euro.

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    Das ist, wenn man den Angaben von buerger-geld.org Glauben schenken soll, da es ja dem ersten Anschein nach eine Seriöse Seite zu seinen scheint, mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Mehrbedarfs von bisher 17%.


    Darf man Fragen woher buerger-geld.org diese Utopischen Zahlen hat?


    Auf der Info-Seite des BAMS - BMAS - Fragen und Antworten zum Bürgergeld - ist davon jedenfalls nichts zu lesen.

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    30. Gibt es beim Bürgergeld weiterhin Mehrbedarfe?

    "Ja, die schon bestehenden Mehrbedarfe bleiben erhalten für..."

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    Da ist zwischen Ihrer Aussage, Zitat: "Wie schon geschrieben, mir ist keine beabsichtigte Änderung bekannt." und dem was auf buerger-geld.org geschrieben steht, für welche sie ja immerhin als Admin tätig sind, schon ein erheblicher Unterschied, welcher die ein oder andere Person verwirren kann.


    Wenn die Daten korrekt sind, wäre eine Quellenangabe für Betroffene natürlich sehr hilfreich. Sollten die Zahlen aber ein evtl. Tippfehler sein, welche ja durchaus passieren können, sollte man schnellstmöglich eine Fehlerkorrektur vornehmen, weil es ansonsten doch sehr schnell unseriös wirkt und die ein oder andere Person enttäuscht zurücklässt, da solche Zahlen natürlich sehr schnell falsche Hoffnungen erzeugen können, was wiederum, gerade in diesen besonders schweren Zeiten, wiederum zu frustrierten Forumsbesuchern führen kann.


    Mfg

    • Offizieller Beitrag

    Vorab zu dem, was die/der TE offenbar nicht verstanden hat: Auf der Seite steht zu den Voraussetzungen korrekterweise:


    Zitat


    Teilnahme an Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben


    Der Anspruch auf Mehrbedarf des Bürgergeldes setzt weiter voraus, eine Teilhabe an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder Eingliederungshilfen gegeben ist. Beispiele hierfür sind etwa Hilfen zur Ausbildung oder Weiterbildungen.


    Es ist also sehr einfach zu erlesen, dass es mitnichten nur aufgrund einer Behinderung bereits einen Mehrbedarf gibt.


    Wegen der dort verzeichneten Höhe kann man sich sicher gern an die Betreiber der Homepage wenden. Entgegen deinen Ausführungen bin ich Admin/Moderator des Forums, nicht der Homepage. Diese liegt allein in der Verantwortung der Betreiber.


    Allerdings wird das wohl fruchtlos verlaufen, denn der Umfang des Mehrbedarfs ist mit 35% völlig korrekt:


    Zitat

    (4) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Behinderungen, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 des Neunten Buches mit Ausnahme der Leistungen nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 und 5 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 112 des Neunten Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt.


    § 21 SGB 2 - Einzelnorm


    Du verwechselst diesen Mehrbedarf offenbar mit demjenigen, der bisher an Sozialgeldempfänger gezahlt wird (§ 23 Nr. 4 SGB II). Der beträgt 17 Prozent.


    Dabei ist der von dir verlinkten Infoseite ebenfalls eindeutig zu entnehmen, dass es auf der Seite um den Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte geht:


    Zitat


    Erwerbsfähigkeit

    Da es Leistungen nach dem Bürgergeld-Gesetz nur bei Erwerbsfähigkeit gibt, muss diese gegeben sein. Erwerbsfähigkeit ist gegeben, wenn der Anspruchsteller vom Grundsatz her in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.


    Ich schlage daher vor, immer alles zu lesen. Und im weiteren zu versuchen, es zu verstehen.

  • Ersetzen Sie mal das DU mit SIE. Ich habe ihnen nicht die Erlaubnis erteilt mich zu duzen!


    Auf den Fehler hätte man die/den TE auch freundlich hinweisen können, anstatt hier mit einer widerlichsten Arroganz daher zu reden ist. Ist ja zum Erbrechen.

    • Offizieller Beitrag

    Ein "du" ist in Foren üblich.


    Wenn man unberechtigt Kritik übt, sollte man das Echo vertragen können oder sich, bevor man vermeintliche Fehler ankreidet, erstmal prüfen, ob es tatsächlich Fehler sind.


    Im Übrigen zwingt dich niemand, das Forum zu nutzen. Und zur Arroganz mal an die eigene Nase fassen, denn das hier müssen wir uns hier nicht bieten lassen: "wenn man den Angaben von buerger-geld.org Glauben schenken soll, da es ja dem ersten Anschein nach eine Seriöse Seite zu seinen scheint"


    Nunmehr geht meine Empfehlung dahin, dass du dir bitte eine andere Spielwiese suchst.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.