Einkommensteuerrückerstattung in 2023

  • Hallo ,


    wenn ich zb. in 2023 Bürgergeld beziehe , und bekomme zuviel gezahlte Steuern ( zb. Kapitalertragsteuer) aus dem Jahr 2022 rückerstattet , da ich aufgrund zu geringer Einnahmen in 2022 unter dem Steuerfreibetrag lag .


    Wenn es zb. 1500,- Euro wären . Würde dieser Geldeingang nur für diesen einen Monat den Leistungsanspruch beim Bürgergeld 2023 mindern , oder über mehrere Monate ?

    ( Vermögen in jedem Fall unter 40 000 Euro , während Karenzzeit , Bürgergeld zb. ca 800,- gesamt pro Monat )


    Genaugenommen wäre es ja in jedem Fall ein Entzug des Exzistenzminimums ( schon im Jahr 2022 des Steuereinzugs ) und dürfte garnicht angerechnet werden .


    Grüsse

    • Offizieller Beitrag

    Nach jetzigem Stand werden nur noch Zuflüsse aus Nachzahlungen verteilt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Nachzahlungen dürften gemeinhin Zahlungen sein, die eigentlich schon fällig wären, aber erst später gezahlt wurden, also z. B. Lohnkorrektur, die Zahlung von vor 5 Monaten beantragtem Kindergeld usw.


    Mit Verteilung meine ich natürlich die jetzige gesetzliche Regelung, dass Einmaleinkommen oder Nachzahlungen, die die Hilfebedürftigkeit im Zuflussmonat entfallen lassen würden, auf 6 Monate aufgeteilt werden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.