vereinfachter Zugang zur Grundsicherung?

  • Hallo, ich habe in den letzten Jahren beim Harz4 Weiterbewillungsantrag nur wenig Formulare abgeben müssen. (vereinfachter Zugang zur Grundsicherung)

    Ist das jetzt auch noch so, oder muss man jetzt wieder alle möglichen Formulare, Mietvertrag, Kontoauszüge usw. vorlegen?

    • Offizieller Beitrag

    Den Mietvertrag solltest du auch mit dem vereinfachten Antrag vorgelegt haben. Ansonsten entscheidet das zuständige Jobcenter, welche Unterlagen und Nachweise es nunmehr zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit benötigt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.