Haushaltsgemeinschaft und Bürgergeld

  • Bei Hart4 wurde auch das Einkommen und Vermögen von in einer

    Haushaltsgeminschaft lebenden Verwandten herangezogen. Ist das beim Bürgergeld, insbesondere im 1. Jahr der sogenannten Karenzzeit unverändert genauso?

    Oder spielt Vermögen/Einkommen des Verwandten erst mal keine Rolle?

    • Offizieller Beitrag

    An § 9 Absatz 5 SGB II hat sich nichts geändert, falls du das meinst.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.