Weiterbewilligung ohne Nebenkosten, Ablehnung Übernahme Wasser/Abwasser-Nachzahlung und Brennholzkauf

  • Hallo


    mir wurde empfohlen einen eigenen Thread aufzumachen wegen oben genannten Sachverhalt.


    Ich wohne schon von Geburt an in dem Haus.

    Der Schuldzins von nicht mal 20 Euro etc. ist im Foto angegenen.


    Es ist derzeit nicht komplett bewohnbar, da ich einen Wasserschaden hatte (von außen) was meine Gebäudeversicherung nicht gedeckt hat.

    Ich renoviere, bzw Bekannte von mir was geht in Eigenleistung,


    Ich heize dafür mit Holz zu, was ja vor dem Krieg günstiger war wie Strom etc.

    Nur wird der Heizstrom und die anderen Nebenkosten auch immer teurer, daran kann ich nichts ändern.


    Ich habe 2022 die Rechnung für das Brennholz eingereicht im November, nachdem ich ewig lang gesucht habe, bis ich welches fand, was preislich im früheren Rahmen ist.


    Auch habe ich die Nachzahlung für das Wasser/Abwasser eingereicht, nachdem sie bei mir eingegangen ist,


    Beide Zahlungen wurden nicht übernommen.


    Ich kann das Haus aufgrund von Krankheit und dem Zustand des Hauses nicht verkaufen.

    Eigentlich sollte es mein Ruhepol sein, wenn ich mal alt bin.

    Heute ist das Schreiben, wegen dem Einspruch eingegangen, dass dies auf dem Postweg oder mit Unterschrift etc. geschickt werden muss.

    Ich habe da momentan keinen Kopf dafür.


    So wie das Jahr gestartet ist, ohne Geld, so geht es grad weiter.


    Ich weiß, ich habe viel, aber ich habe auch immer hart gearbeitet dafür, ich will auch nicht undankbar sein, aber momatan bricht mir echt das Genick

    und ich habe keine Kraft mehr ;(


    Und ich würde sehr gerne das geliehne Geld für das Holz usw. zurück geben. Nur so habe ich keine Aussicht auf Erfolg.


    So gut kenne ich mich mit Hartz 4 auch nicht aus.

    • Offizieller Beitrag

    Was genau ist deine Frage? Das Problem ist, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch bei Eigentum nur die Kosten als angemessen heranzuziehen sind, die für eine vergleichbare Mietwohnung angemessen wären. Und da kostet dein Eigenheim aufgrund der Größe wohl viel mehr, als eben eine 45qm Mietwohnung.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo,


    danke für deine Rückmeldung.


    Also kann ich davon ausgehen, dass die Nebenkosten für 2023 ( auf den Monat gerechnet ca. 180 Euro) nicht erstattet werden und ich diese dann aus dem Regelsatz zahlen muss, da die Kosten für den Wärmestrom, Warmwasserboiler und der Schuldzins einer vergleichbaren Mietswohnung gleich kommen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß ja nicht, was eine angemessene Mietwohnung bei dir vergleichsweise kosten würde. Du kannst die Entscheidungen des Jobcenters immer mit Widerspruch und notfalls Klage prüfen lassen.

  • Ich habe eben bei Thome gelesen, dass die Miete kpl. bei 408 Euro liegt, plus der Boiler.


    Ich werde auf jeden Fal Widerspruch einlegen, mal schauen, was die schreiben.


    Zum klagen fehlt mir die Kraft, die ganzen Briefe jetzt belasten mich schon so sehr, dass ich kaum schlafen kann.

    Ich hoffe, dass es irgendwie ohne Klage geht.


    Ich habe irgendwo gelesen, dass es 500 Euro Hilfe gibt, wenn man die Heizkostenrechnung nicht zahlen kann.

    Man müsste einen Antrag stellen auf Bürgergeld.

    Das ist aber für Aufstocker, oder eißt du da was?


    Habe sonst nichts gefunden über sonstige Hilfen wenn man mit Strom heizt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe eben bei Thome gelesen, dass die Miete kpl. bei 408 Euro liegt, plus der Boiler.


    Und man berücksichtigt bei dir bereits ca. 480 Euro im Monat.



    Ich werde auf jeden Fal Widerspruch einlegen, mal schauen, was die schreiben.


    Du hast doch anscheinend schon Widerspruch erhoben, allerdings nur per Mail, was so nicht funktioniert.


    Man müsste einen Antrag stellen auf Bürgergeld.


    Du bekommst Bürgergeld.


    Das ist aber für Aufstocker, oder eißt du da was?


    Keine Ahnung, was du mit den 500 Euro meinst.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.