Bewilligtes Bürgergeld: Krankenversicherung für Aufstocker

  • Meine schwerbehinderte Tochter (50%) arbeitet seit 20 Jahren !!! in einem Altenheim, jedoch nur 5 h am Tag.

    Der Antrag auf Bürgergeld wurde genehmigt.

    Beim Hauptantrag haben wir zusätzlich in der Anlage SV die Übernahme der Arbeitnehmeranteile der Krankenversicherung und Pflegeversicherung beantragt.


    Im Genehmigungsbescheid wird nicht auf diesen Punkt der Kostenübernahme für die KV und PV eingegangen.


    Es steht lediglich im Bescheid unter dem Punkt "Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung":

    eine Mini-Tabelle

    KV und PV dann Bewilligungszeitraum dann Name der KV+PV, in der Anna versichert ist

    Rentenversicherung dann Bewilligungszeitraum dann Meldung an Deutsche Rentenversicherung


    Was bedeuten diese Einträge im Bewilligungsbescheid?


    Werden jetzt die Arbeitnehmerbeiträge für KV und PV vom Jobcenter übernommen?

    Wie würde eine Auszahlung dieser Beiträge erfolgen?


    Dito zur Rentenversicherung: Werden jetzt die Arbeitnehmerbeiträge für KV und PV vom Jobcenter übernommen?

    Wie würde eine Auszahlung dieser Beiträge erfolgen?


    Leider gibt es im Bewilligungsbescheid nicht die geringsten Hinweise zu den obigen Fragen.


    Deswegen wäre ich im Namen meiner Tochter sehr dankbar, auf diesem Wege eine qualifizierte Antwort erhalten zu könnnen.


    Besten Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Ist deine Tochter nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Muss sie selbst Beiträge zur KV/PV zahlen oder wozu soll der Antrag auf Kostenübernahme dienen? Ansonsten ist sie doch mit dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II gesetzlich pflichtversichert. Oder was meinst du damit, dass das Jobcenter die Arbeitnehmerbeiträge bezahlen soll? Das sind Abzüge vom Einkommen. Die hat jeder, der sozialversicherungspflichtig arbeitet. Und was hat die Rentenversicherung jetzt mit den Arbeitnehmerbeiträgen für KV/PV zu tun?


    Bürgergeld wird berechnet mit Regelsatz + Miete + evtl. Mehrbedarfe abzüglich Einkommen. Das Einkommen deiner Tochter ist erstmal der normale Nettolohn. Das, was sie zur Verfügung hat. Darauf werden noch Freibeträge gewährt und das wars. Wieso sollte sie die Abzüge erstattet bekommen?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.