Bedarfsgemeinschaft entfall

  • Einen schönen guten Abend,


    Ich habe eine Frage im Bezug auf das Bürgergeld wenn man mit anderen zusammen lebt. (Ich gehe dabei jetzt von meinem alten Hartz4 Wissensstand aus.)


    Situation wie folgt: Tochter (24 J., empfängt Hartz4 Zuschuss) lebt mit Mutter (45 J. Frührentnerin) zusammen, dementsprechend sind die beiden ja eine Bedarfsgemeinschaft und die Tochter wird der Mutter an ihre Rente angerechnet und bekommt dementsprechend keinen vollen Regelsatz sondern nur den Mehrbedarf.

    Nun ändert sich die Situation und die Tochter wird Schwanger, laut meinem letztem Kenntnisstand, wäre es bei Hartz4 nun so gewesen, das die Tochter aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt, auch wenn beide noch zusammen leben, weil sie selbst ein Kind hat/bekommt und bekommt somit ihren vollen Regelsatz + Mietanteil + 17% Mehrbedarf.


    Ist das nun beim Bürgergeld noch genauso? Hat die schwangere Tochter unter 25 dann den Anspruch auf den vollen Regelsatz + Mietanteil etc?


    Über Antworten würde ich mich freuen.


    Vielen Dank


    .Screenshot_491.png

    • Offizieller Beitrag

    Da hat sich nichts geändert.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.