Zuverdienst Schüler

  • Hallo liebes Forum.


    Folgendes Szenario:

    Schüler: 19 Jahre alt

    Mutter (alleinerziehend): bezieht zukünftig Bürgergeld

    Wohnsituation: Beide wohnen in einer Wohnung


    Folgende Fragen:

    1. Wie viel darf der Schüler hinzuverdienen, ohne dass das Bürgergeld der Mutter reduziert wird?

    2. Ab welcher Einkommenshöhe hat es welchen Einfluss auf das Bürgergeld der Mutter?


    Beispiele:

    Schüler verdient: 50 € im Monat.

    Schüler verdient: 500 € im Monat.

    Schüler verdient: 1000 € im Monat.

    Schüler verdient: 1500 € im Monat.


    Ich habe mir bereits vieles zum Bürgergeld durchgelesen, aber dieser Punkt wird mir nicht ganz klar. Auch im Bürgergeld Rechner gibt es nicht die Möglichkeit, das Einkommen des Kindes einzutragen. Hier kann man nur das eigene Einkommen oder das des Partners eintragen. Daraus würde sich logisch ergeben, dass das Einkommen des Kindes für die Berechnung des Bürgergeldes nicht relevant ist, aber auch das glaube ich nicht so ganz. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass ein Schüler seine Mutter mitversorgen muss, wenn er entsprechend verdient.


    Ich bitte um Aufklärung und eine ausführliche Beantwortung der Frage, sodass sie auch anderen in einer ähnlichen Situation weiterhilft.


    Beste Grüße

    Nino

    • Offizieller Beitrag

    Auch das Kind bezieht im Normalfall ALG2 bzw. Bürgergeld. Auf die Mutter kann im Fall der Fälle maximal das Kindergeld als Einkommen angerechnet werden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo Turtle,


    Das Kind ist ein Schüler und bezieht kein ALG2 und auch kein Bürgergeld, da es wie gesagt Schüler ist.
    Da kann es sich schlecht arbeitslos melden, oder doch?

    Ich habe im Internet diese Information gefunden: "Die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und die damit einhergehende Erwerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzungen für den ALG Bezug." Das macht für mich auch Sinn.

    Information: Die oben aufgeführten fiktiven Nebenverdienste ergeben sich aus einer Arbeitstätigkeit neben der Schule.


    "Auf die Mutter kann im Fall der Fälle maximal das Kindergeld als Einkommen angerechnet werden."

    Können Sie bitte in einfachen Worten beschreiben, was das bedeutet? Was bedeutet "Fall der Fälle"?
    Bedeutet das, dass sich die Bezüge der Mutter wegen des Kindergelds reduziert werden und wenn ja, um welchen Betrag und unter welchen Umständen? Und vor allem, was hat das Kindergeld mit dem Verdienst des Kindes zu tun?


    Es ging mir bei meiner Frage hauptsächlich um die oben beschriebenen Szenarien:
    Das Kind verdient einen bestimmten Betrag Geld und es stellt sich die Frage, wie sich das Einkommen des Kindes auf die Bürgergeld-Bezüge der Mutter auswirken. Diese Information ist für das Kind extrem wichtig.


    Daher würde ich mich wie gesagt über eine ausführliche Antwort (länger als 1-2 Sätze) freuen, die das Thema in einfachen Worten beantwortet.

    Ich habe mir schon einige Antworten hier im Forum angeguckt und finde die Antworten leider sehr ungenügend. Es wirkt so als, wenn jemand keine Lust hätte vernünftig zu antworten. Sie müssen bedenken, dass die Leute hier im Forum keine "Profis" sind.


    Beste Grüße

    Nino

  • Das Kind ist ein Schüler und bezieht kein ALG2 und auch kein Bürgergeld, da es wie gesagt Schüler ist.

    Das schließt sich nicht aus, sondern beruht offenbar auf einem Missverständnis über die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen. Dass das Kind Schüler ist, ist eine Frage der Zumutbarkeit des Einsatzes der Arbeitskraft. § 10 SGB II definiert, wem es zuzumuten ist, seine Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts einzusetzen. Bei Schülern einer allgemein bildenden Schule wird regelmäßig davon auszugehen sein, dass ein wichtiger Grund vorliegt, die Arbeitskraft nicht zur Beschaffung des Lebensunterhalts einsetzen zu müssen (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II in den Fachlichen Weisungen: § 10 Zumutbarkeit (arbeitsagentur.de)) .


    Anspruch auf ALG II haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§ 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II - § 19 SGB 2 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de). Wer erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ist, definiert § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II ( § 7 SGB 2 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de). Danach sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:


    (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die

    1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
    2. erwerbsfähig sind,
    3. hilfebedürftig sind und
    4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).


    Insofern wäre es zunächst einmal erforderlich, dass Angaben zur Hilfebedürftigkeit des Kindes gemacht werden, denn es ist nicht ersichtlich, wovon das Kind aktuell seinen Lebensunterhalt sicherstellt. Aus dem Grunde fragt Hexepepples zu Recht, wovon das Kind lebt.

    Können Sie bitte in einfachen Worten beschreiben, was das bedeutet? Was bedeutet "Fall der Fälle"?
    Bedeutet das, dass sich die Bezüge der Mutter wegen des Kindergelds reduziert werden und wenn ja, um welchen Betrag und unter welchen Umständen? Und vor allem, was hat das Kindergeld mit dem Verdienst des Kindes zu tun?

    Ist das Kind hilfebedürftig und erhält ALG II, wovon grundsätzlich auszugehen sein dürfte, gibt es eine Zuordnungsregel hinsichtlich des Kindergeldes. Das Kindergeld wird dem Kind als Einkommen zugerechnet (vgl. § 11 Abs. 1 SGB II - § 11 SGB 2 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de). Das gilt aber nur, soweit das Kind hilfebedürftig ist. Ist es nicht hilfebedürftig, sondern kann es sich mit dem o.a. Arbeitseinkommen von z.B. 1.000 € selbst unterhalten, dann ist das Kindergeld nach dem EstG Einkommen der Mutter und demzufolge der Mutter als Einkommen auf den eigenen Anspruch auf ALG II anzurechnen. Deswegen wäre das "ein Fall der Fälle" und damit erschließt sich dann auch der Sinn der zutreffenden Aussage von Turtle1972.

    • Offizieller Beitrag

    Das Kind ist ein Schüler und bezieht kein ALG2 und auch kein Bürgergeld, da es wie gesagt Schüler ist.
    Da kann es sich schlecht arbeitslos melden, oder doch?

    Ich habe im Internet diese Information gefunden: "Die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und die damit einhergehende Erwerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzungen für den ALG Bezug." Das macht für mich auch Sinn.


    Arbeitslosengeld und ALG 2 sind nicht dasselbe. Lass dir bitte von deiner Mutter den Bescheid zeigen, ob da dein Name steht und ob und wieviel von den Leistungen des Jobcenters auf dich entfällt.


    Oder beantworte, wovon du (außer Kindergeld) deinen Lebensunterhalt bestreitest, dass du kein ALG 2 benötigst.


    Können Sie bitte in einfachen Worten beschreiben, was das bedeutet? Was bedeutet "Fall der Fälle"?
    Bedeutet das, dass sich die Bezüge der Mutter wegen des Kindergelds reduziert werden und wenn ja, um welchen Betrag und unter welchen Umständen? Und vor allem, was hat das Kindergeld mit dem Verdienst des Kindes zu tun?


    Das könnte man erklären, wenn man wüsste, ob und wenn ja, wieviel ALG 2 auf dich entfällt. Ansonsten wird das ein bisschen viel Erklärerei, insbesondere, als dass du anscheinend nun so gar keine Ahnung von ALG 2, Bedarfsgemeinschaft, Einkommen, Einkommensverteilung etc. hast.



    Das Kind verdient einen bestimmten Betrag Geld und es stellt sich die Frage, wie sich das Einkommen des Kindes auf die Bürgergeld-Bezüge der Mutter auswirken. Diese Information ist für das Kind extrem wichtig.


    Das war bereits im Eingangsbeitrag verständlich. Ändert aber nichts daran, dass man diese Frage nur korrekt beantworten kann, wenn man weiß, ob und wieviel ALG 2 das Kind erhält.



    Ich habe mir schon einige Antworten hier im Forum angeguckt und finde die Antworten leider sehr ungenügend. Es wirkt so als, wenn jemand keine Lust hätte vernünftig zu antworten. Sie müssen bedenken, dass die Leute hier im Forum keine "Profis" sind.


    Ich finde diese Antwort mehr als frech. Du erwartest im Prinzip die Beschreibung einer Herzoperation, bei der es mehrere Methoden gibt, "in einfachen Worten". Sorry, nein, das funktioniert nicht. Soweit dir die Antworten hier nicht zusagen, steht es dir frei, diese in anderen Foren dieser Art zu stellen.


    Btw: ich finde es traurig, dass eine 19jährige, erwachsene Person nicht weiß, mit welchem Geld der eigene Lebensunterhalt bestritten wird.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.