Weiterbewilligung

  • Bekomme bis Ende Februar 2023 noch Leistungen SGB II. Weiss aber nicht genau ob der Antrag jetzt WBA für Bürgergeld heissen muss oder ob das alte Formular noch Gültigkeit hat. Was muss ich bei Einnahmen angeben? Oder nur den neusten Bescheid beilegen...oder ist es das mit Wohngeld, Sozialhilfe,weitere Sozialleistungen?

    • Offizieller Beitrag

    Bürgergeld ist nur eine andere Bezeichnung für die Leistungen nach dem SGB II. Es heißt halt nicht mehr ALG2, sondern Bürgergeld.


    Du füllst die vorhandenen Anträge ganz normal aus wie bisher.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.