Schonvermögen des nicht Beziehers / Umwandlung in WG

  • Guten Tag,


    ich wohne aktuell bei meiner Mutter, bin über 25 Jahre alt und habe ein eigenes Einkommen, meine Mutter hingegen bezieht Leistungen nach SGB II.

    Ich überweise meiner Mutter aktuell monatlich einen Betrag, um diese Summe wird auch Ihre Leistung gekürzt.


    Sie hat kürzlich Post vom Jobcenter bekommen, dort ist aber immer von einer BG, also Bedarfsgemeinschaft die Rede und es wird zur Weiterbewilligung die Anlage VM 01.2023 angefragt.

    Ist davon auszugehen, dass Sie die BG alleine bildet oder wird eine HG also Haushaltsgemeinschaft in den Anschreiben genauso benannt?


    Angenommen, dass der der keine Leistung bezieht, ein "erhebliches Vermögen" besitzt würde dieses dann ja egal ob BG oder HG angetastet werden oder? Außer man beantragt die Änderung auf eine WG.


    Mfg

    Olm123

    • Offizieller Beitrag

    Auch eine einzelne Person bildet im SGB II eine "Bedarfsgemeinschaft".


    Dein Vermögen spielt keine Rolle.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo Turtle,


    danke für deine Antwort, müsste aber nicht, da auch die Summe die ich ihr monatlich überweise berücksichtigt wird, auch mein Einkommen bzw. Vermögen eine Rolle spielen? Mich wundert auch das keine Haushaltsgemeinschaft unterstellt wird, obwohl wir in einem Haushalt leben und ich als "Kind" über 25 Jahre alt bin.


    In dem Schreiben bzgl. der Weiterbewilligung und Änderungen durch das Bürgergeld, wird das Formular VM angefragt, falls meine Mutter selbst eine Bedarfsgemeinschaft darstellt, müsste ich mich da ja nicht mit eintragen, ich frage mich nur unter welchem Punkt meine monatlichen Überweisungen die meiner Mutter von ihren Leistungen abgezogen bei denen verbucht werden bzw. unter welchem Punkt ich dann laufe.


    Mfg

    Olm

    • Offizieller Beitrag

    müsste aber nicht, da auch die Summe die ich ihr monatlich überweise berücksichtigt wird, auch mein Einkommen bzw. Vermögen eine Rolle spielen?


    Nein.



    Mich wundert auch das keine Haushaltsgemeinschaft unterstellt wird, obwohl wir in einem Haushalt leben und ich als "Kind" über 25 Jahre alt bin.


    Macht man doch. Offenbar ist man aber im Jobcenter der Meinung, dass deine Unterstützung hinreichend ist.



    ich frage mich nur unter welchem Punkt meine monatlichen Überweisungen die meiner Mutter von ihren Leistungen abgezogen bei denen verbucht werden bzw. unter welchem Punkt ich dann laufe.


    Anlage HG und Anlage EK.

  • Hallo Turtle,


    danke für die Info, könnte es aber nicht passieren, dass das Jobcenter seine Meinung ändert und die Berechnung nun anhand meines konkreten Einkommens bzw. auch "erheblichen" Vermögens anstellen möchte, bisher wurde ich selbst aber noch nicht angeschrieben und musste auch keine Auskunft geben.


    Folgender Satz wird beim Jobcenter zum Thema Vermögen genannt:

    Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.


    Sind damit tatsächlich nur Bedarfsgemeinschaften oder auch Haushaltsgemeinschaften gemeint oder werden HG teilweise einfach als BG geführt und über die von dir genannten Anlagen HG und EK erweitert? So scheinst du es ja in deiner Antwort gemeint zu haben und eine BG würde ja hinsichtlich des verwertbaren Vermögens wieder berücksichtigt werden. Blicke da leider nicht ganz durch und würde mich gerne etwas absichern.


    Mfg

    Olm