Krankenkasse trotz fehlendem Anspruch

  • Hallo,


    Ich (berufstätig) möchte mit meinem Freund (nicht berufstätig) zusammen ziehen.


    Aufgrund meines Einkommens gehe ich davon aus, dass er kein Bürrgergeld erhalten wird. Wie sieht es aber mit der Krankenkassenversorgung aus? Wird die für ihn übernommen?


    Vielen Dank und freundliche Grüße 🙋🏼‍♀️

  • Grundsätzlich müsste er seinen KV+PV-Beitrag selbst zahlen bzw. letztendlich du. U.U. kommt aber der § 26 SGB 2 in Betracht. Soll heißen, würdet ihr durch die Zahlung des Beitrages hilfebedürftig, kann ein Zuschuss zu den Beiträgen bewährt werden. Das müsste man in Einzelfall prüfen. Die einfachste Sache das "Problem" zu umgehen wäre natürlich, er sucht sich eine SV-pflichtige Arbeit.