Leiharbeit , Rechtsbelehrung , Sanktionen und EU Vorgaben

  • Hallo ,


    da die Leiharbeitsbedingungen in Deutschland ja nicht den Vorgaben der EU entsprechen sondern deutlich schlechter sind , stelle ich mir folgende Frage .


    Ist es zulässig Bürgergeldempfänger in derartige Leiharbeitsverhältnisse zu drängen (gegen ihren Willen ggf. ) mit Hilfe der Androhung von Sanktionen , obwohl diese Stellenangebote gegen die EU- Vorgaben verstossen ?


    Grüsse

    • Offizieller Beitrag

    Das müsste im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Außerdem gibt es durchaus Leiharbeitsverhältnisse, in denen der Leiharbeitsnehmer mehr Geld bekommt als die fest angestellten Kollegen. Es ist also vom Einzelfall abhängig. Solange keine eindeutige Sittenwidrigkeit vorliegt, dürften diese Angebote grundsätzlich zumutbar sein.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.