Anrechnung des Ausbildungsgehaltes unter 25J.

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu der Anrechnung von Ausbildungsgehalt.

    Ich habe gelesen das 520€ vom Ausbildungsgehalt seit der Änderung nicht angerechnet werden und dann vom Rest die 20%.

    Jetzt ist meine Frage ob das für alle Personen unter 25 Jahren zutrifft oder ob es einen Unterschied macht, wenn man verheiratet ist und nicht mehr bei den Eltern wohnt.


    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo,


    du weist schon dass diese Änderung erst zum 01.07.2023 eintritt?


    Es gilt für alle Personen die unter 25 Jahren als sin und die eine Ausbildungsvergütung aus einer nach dem SGB III förderfähigen Ausbildung erhalten.


    Es spielt keine Rolle ob verheiratet oder nicht und auch nicht ob man bei den Eltern wohnt oder nicht.