Ist die Auflösung einer privaten Altersvorsorge kein Einkommen, auch wenn man das ausgezahlte Geld nicht einsetzt für eine Immobilie oder Abzahlung eines Kredits?

  • Hallo, nun weiß ich immerhin schon, dass ich im laufenden Bezug vom Bürgergeld, vorher HartzIV, meine private Altersvorsorge, die jetzt in meinem 60. Lebensjahr möglich ist aufzulösen,

    nur als Vermögensumwandlung gilt und nicht als Einkommen, wenn ich es für den Kauf einer selbstgenutzen Immobilie oder Abbezahlung eines Kredits nutze.

    Was ich aber bisher nicht heraus gekriegt habe - was ist wenn ich mir die Altervorsorge auszahlen lasse, aber das Geld mehr oder weniger die nächsten Monate oder auch Jahre

    ungenutzt oder nur wenig genutzt auf meinem Konto stehen lassen? Ist das dann auch Vermögensumwandlung und gilt das nicht als Einkommen?

    Wenn ja - nur Vermögensumwandlung und kein Einkommen, gilt dann die Vermögensobergrenze von 40 000 Euro oder die nach einem Jahr Karenzzeit von 15 000 Euro, wenn man schon Jahre vorher im Leistungsbezug war?

    Über eine rechtssichere Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du es auf dem Konto lässt, ist es halt normales verfügbares Vermögen und unterliegt den Vermögensfreibetragsgrenzen mit 40000 Euro in der Kulanzzeit und danach 15000 Euro. Die Kulanzzeit gilt auch für dich.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.