Bürgergeld und Handel am Aktienmarkt

  • Schönen Guten Tag,


    Ich hätte da noch eine Frage zum Thema Bürgergeld und Handel am Aktienmarkt.

    Weit vor Antragstellung auf Bürgergeld habe ich noch ein Aktienpaket erworben. Dies befindet sich leider stark im Minus. Frage: darf ich das bisher "verlorene" Geld wieder "reinholen" in dem ich abwarte bis sich die Aktie wieder erholt hat und ich dann wieder plus minus null bin ?. Mein Berater vom Jobcenter meinte das ich das nicht darf. Ich müsse entweder meinen Antrag zurück ziehen oder die Aktie selbst mit Verlust Verkaufen. Wer kann mir etwas dazu sagen?.


    Danke

    Horst