Arbeitsaufnahme zur Monatsmitte

  • Ich habe die Möglichkeit eine Vollzeitbeschäftigung zu beginnen.

    Der Starttermin wäre der 15.03., also Mitte des Monats.

    bekomme ich dann für die Hälfte des Monats das Bürgergeld oder wird dann für den gesamten Monat gekürzt?

    Vielen Dank.

  • Sagen wir Mal so: das Geld ist in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt. Kommt es noch im März, und reicht aus, den Monatsbedarf zu decken, entfällt schon im März der Anspruch auf Bürgergeld. Ggfs eben nur teilweise, wenn der Lohn für den halben Monat nicht ausreicht.