Hat meine Frau anspruch auf die 300 Euro Freibetrag beim bürgergeld?

    • Offizieller Beitrag

    Im Elterngeldbescheid steht, ob das Elterngeld auf Erwerbstätigkeit beruht. Je nach der dort ausgewiesenen Höhe gibt es den Freibetrag ganz, teilweise oder gar nicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.