Vermögensfragen

  • Hallo,


    zu meiner Situation:

    Ich bin alleinerziehend und habe einen 20 Monate alten Sohn. Ich werde ab Sommer voraussichtlich noch ein Jahr Elternzeit machen und wollte mich dann arbeitslos melden. Danach steige ich wieder in meinen Beruf ein.

    Die Vermögensfreigrenze sollte ja ursprünglich bei 60.000 Euro liegen. Nun habe ich das privilegierte Problem, dass ich mehr Geld habe, als nun letztendlich festgelegt wurde al Freibetrag.


    Zu meinen Fragen:

    Darf ich mir ein neues Auto kaufen vor Antragsstellung bis 15.000 Euro? In mein Auto regnet es rein (Cabrio) und ich brauche eig schon länger ein neues. Darf man vor Antragstellung im Sommer nun noch so eine große Summe ausgeben?


    Meine zweite Frage:

    Muss das Geld welches ich für meinen Sohn haben darf, auf seinem Konto angelegt sein? Ich spare es bisher mit auf meinem Konto. Ist es immer noch so, dass es getrennt werden muss auf den Konten, obwohl mein Sohn noch keine 2 Jahre alt ist? Und darf ich das Konto dann jetzt noch anlegen oder ist es dann eine Schenkung?


    Bitte nur sachlich bzw informativ antworten, wenn jemand die Fragen korrekt beantworten kann. Persönliche Meinungen helfen mir nicht weiter, wie das ich ja genug Geld habe. Ich möchte auch im Alter noch versorgt sein und ärgere mich, dass die Vermögensgrenze noch stark kurzfristig herabgesetzt wurde.



    Viele Grüße


    Jali

    • Offizieller Beitrag

    Darf ich mir ein neues Auto kaufen vor Antragsstellung bis 15.000 Euro? In mein Auto regnet es rein (Cabrio) und ich brauche eig schon länger ein neues. Darf man vor Antragstellung im Sommer nun noch so eine große Summe ausgeben?


    Ja.



    Muss das Geld welches ich für meinen Sohn haben darf, auf seinem Konto angelegt sein?


    Ja.



    Und darf ich das Konto dann jetzt noch anlegen oder ist es dann eine Schenkung?


    Schenkung, soweit du nicht nachweisen kannst, dass es tatsächlich das Geld deines Sohnes war/ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wo steht das denn geschrieben, dass das Geld auf seinem Konto angelegt sein muss? Ich finde dazu keine Antworten. Beim Wohngeld ist es z.B. egal auf welchem Konto das Geld liegt, da darf es also auch auf dem Konto der Mutter sein.

    • Offizieller Beitrag

    Das hat das BSG vor vielen Jahren entscheiden, dass der Freibetrag der Kinder nicht auf die Eltern übertragen werden kann.


    https://openjur.de/u/169413.html

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.