Wohnungslos und jeden Tag auf der Gemeinde melden?

  • Ich schreibe wegen meines Sohnes. Die ganze Sache ist sehr kompliziert und wir wissen nicht mehr weiter.

    Mein Sohn wurde im November 2021 arbeitslos. Es war während der Coronazeit. Er weigerte sich impfen zu lassen. Er hatte eine starke Erkältung mit Fieber. Es wurde auch ein Coronatest gemacht, der negativ war. Doch noch ehe er sein Testergebnis hatte, war die Kündigung schon im Briefkasten.

    Nun wollte er sich im Jobcenter arbeitslos melden, da er durch immer nur kleine Jobs, die befristet waren, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte. Doch im Dezember konnte man überhaupt nicht ins Amt. Man brauchte einen Termin. Er rief dort fast jeden Tag an, aber nach einer langen Warteschleife wurde die Verbindung jedes Mal getrennt. Sprich, eine Meldung war unmöglich.

    Erst im Januar gelang es ihm, den Antrag endlich zu stellen. Die Bearbeitung dauerte wieder sehr lang, so dass mein Sohn keine Miete mehr bezahlen konnte. Er kündigte seine Wohnung selbst, um keine neuen Schulden anzuhäufen. Denn das Ganze war ihm schon einmal passiert mit der Folge einer Zwangsräumung. Da hatte er immer noch die Schulden davon. Das wollte er diesmal vermeiden. Die Wohnung hatte er bis Februar 2022.

    Er kam danach im März erst einmal bei mir unter. Ich bin Rentnerin und habe nur eine kleine Rente, wovon ich gerade mal so meine Miete und den Strom, Versicherung, Telefon und Internet bezahlen kann. Zum Leben habe ich selbst im Monat keine 100 Euro übrig. Davon muss ich auch noch meine Medikamente bezahlen. Ich kann also meinen Sohn nicht ernähren.

    Das Amt unterstellte uns eine Haushaltsgemeinschaft und zahlte meinem Sohn für März 2022 gar keine Leistungen. Er schrieb ihnen, dass es keine Haushaltsgemeinschaft gibt, aber das interessierte dort niemanden. Ich selbst möchte mit diesem Amt nichts zu tun haben. Ich habe bis zum letzten Tag meines Renteneintrittsalters gearbeitet und weiß, wie man dort rechnet. Da interessiert nicht, was für Verbindlichkeiten ich habe und wie wenig ich von meiner Rente übrig habe. Dort zählt nur mein Rentenbetrag.

    Für Dezember hat mein Sohn wegen der Schwierigkeiten überhaupt einen Antrag zu stellen, auch keine Leistungen erhalten. Er konnte für Dezember die Miete erst noch von seinem letzten Lohn bezahlen und von dem spärlichen Rest überlebte er bis März. Das erste Geld vom Amt erhielt er erst Ende April. Ab April wurde er in einer Notunterkunft unserer Stadt untergebracht. Diese wurde ihm jedoch Ende Juli gekündigt. Mein Sohn hatte keine neue Wohnung bekommen. Erstens gab es einfach keine und zweitens hatte er kein Geld mehr für die Kaution.

    So zahlte das Amt ihm ab August gar nichts mehr, obwohl die Leistungen bis November bewilligt waren.

    Mein Sohn hatte im Juli einen Unfall und hatte eine zertrümmerte Kniescheibe. Er konnte nicht laufen und kann das bis heute noch nicht richtig. Er war zwar bei mir, da ich ihn in seinem Gesundheitszustand ja nicht auf der Straße leben lassen konnte. Aber er hat das nicht angegeben, da man da ja wieder mit der angeblichen Haushaltsgemeinschaft gekommen wäre und er da auch keine Leistungen erhalten hätte. Man verlangte von ihm, dass er jeden Tag zum Gemeindeamt gehen sollte, um sich da einen Stempel zu holen. Wir wohnen 4 km entfernt. Der Weg ist sehr steil. Er kann diese Strecke einfach nicht laufen. Das Bein war überdies geschient. Ich kann ihn nicht fahren. Ich selbst kann nämlich auch nicht laufen und Auto fahren. Ich habe eine kaputte Hüfte und komme nicht aus dem Haus. Ich muss erst operiert werden und ein neues Hüftgelenk bekommen. Das ist aber erst jetzt möglich, da ich nach einem 3. Herzinfarkt wieder Blutverdünner nehmen musste. Nun warte ich auf den OP-Termin.

    Ich habe meinem Sohn zwar nicht verhungern lassen, aber viel ist nicht möglich und schmälert auch meine Ernährung. Lange halte ich das nicht mehr durch und mein Sohn auch nicht.

    Seit August ist er dadurch auch nicht mehr krankenversichert. Er musste seine Behandlung abbrechen, was natürlich zur Folge hat, dass das Knie nicht ausgeheilt ist. Er kann immer noch nicht richtig laufen, er kann sich nicht bücken und nichts tragen. Er müsste zum Zahnarzt, er krümmt sich oft vor Zahnschmerzen. Er hat seit seiner Kindheit eine diagnostizierte ADHS und seitdem er nun so ohne Geld lebt furchtbare Depressionen, die ihn tagelang außer Gefecht setzen. Er versucht durch Flaschensammeln einiges Geld zu bekommen. Aber das kann er auch nicht richtig, da er schlecht laufen kann und dann tagelang starke Schmerzen im Knie hat und gar nicht mehr vorwärts kommt. Alles in allem müsste er auch zum Psychiater, da schon allein die unbehandelte ADHS ihm im Alltag große Probleme bereitet. All das hat mein Sohn auch dem Jobcenter geschrieben. Es interessiert nicht. Jeder Widerspruch war ohne Erfolg. Oft wurden die Anträge gar nicht erst zu Ende bearbeitet.

    Im Dezember 2022 ist mein Sohn direkt zum Jobcenter nach Abendsberg gefahren, das heißt, ich habe ihn gefahren, obwohl ich das nur unter großen Schmerzen getan habe. Denn erstens hat er kein Geld, um Fahrscheine zu kaufen, die noch dazu bald 15 Euro kosten und zweitens ist das Jobcenter von hier aus nur schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Man kommt am Vormittag zwar hin, aber man kann am selben Tag nicht mehr zurück fahren. Um erst einmal zum Bus zu kommen, muss man von mir aus 4 km laufen und dann in Kelheim umsteigen, Insgesamt braucht man da auch 2,5 Stunden. Man ließ ihn nicht einmal in das Gebäude, er wurde vor dem Eingang abgefertigt. Er hatte einen neuen Antrag mit, den man ihm aber nicht abgenommen hat. Alles war bereits ausgefüllt. Aber man gab ihm leere Formulare, die er noch einmal ausfüllen sollte. Mein Sohn läuft an Krücken, das sah dieser Mitarbeiter. Zum Hohn sagte er noch, "Sie sehen aber nicht wie ein Obdachloser aus". Ich weiß nicht, wie ein Obdachloser auszusehen hat. Muss er stinken und dreckige Kleidung anhaben und nach Alkohol riechen? Mein Sohn wäscht seine Sachen bei mir und duscht sich auch bei mir. Er will auch nicht, dass man ihm das ansieht. Jedenfalls war da wieder die Forderung jeden Tag einen Stempel beim Gemeindeamt zu holen, was mein Sohn durch das schlechte Laufen nicht schafft. Er bekam also wieder kein Geld.

    Nun hat er einen Bürgergeldantrag geschrieben. Wir haben das am Computer ausgefüllt und per E-Mail hingeschickt. Nun kam Antwort. Angeblich war nicht alles vollständig ausgefüllt. Ich habe alles kontrolliert und habe nichts gefunden, was fehlt. Ich bin eigentlich nicht auf den Kopf gefallen, ich war mein Lebtag Informatikerin und bin nicht blöd und mein Sohn auch nicht. Und wieder wurde der Stempel vom Gemeindeamt gefordert.

    Ich habe mir die Vorschriften für Bürgergeld genau angeschaut. Man muss erreichbar sein und eine Postanschrift angeben. Mein Sohn hat meine Anschrift angegeben, wohin der Schriftverkehr gehen kann. Von jeden Tag melden, steht nirgendwo etwas,

    Nicht einmal ein entlassenen Straftäter mit der Meldeauflage muss sich jeden Tag bei der Polizei melden. Da ist es höchstens ein- bis zweimal pro Woche. Das ist doch reine Schikane.

    Vielleicht hat von Euch ja jemand eine Idee, was wir noch machen sollen und ob das mit dem jeden Tag melden überhaupt rechtens ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ist er immer noch ohne festen Wohnsitz gemeldet? Dann will man mit der täglichen Meldung bei einer offiziellen Stelle die örtliche Zuständigkeit prüfen. Es gibt ja auch Obdachlose, die "tingeln".


    Wenn du selbst nur eine geringe Rente hast, dann kann er doch bei dir problemlos wohnen. Das mag dann eine Haushaltsgemeinschaft sein, aber die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II greift nicht, weil du ihn vom Einkommen her gar nicht unterstützen kannst. Da hättest du 2 x Regelsatz (also über 1000 Euro) + Miete frei. Da kann es wegen einer HG eigentlich keine Probleme geben.


    Gib die Auskunft zu deinem Einkommen und dann geht das auch seinen Gang mit Bürgergeld trotz Anmeldung bei dir.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Man kann auch beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67SGB XII stellen. Darüber kann der Sohn bei z.B. der Wohnungssuche und auch bei anderen Problemen, wie Schulden usw. unterstützt werden.