Frage bzgl. Freibetrag

  • Hallo,


    ich muss ab April fürs Erste Bürgergeld beantragen und habe eine Frage zum Freibetrag, da ich noch keinen Bescheid bekommen habe und die Bürgergeld Rechner jeweils andere Zahlen ausspucken.


    Ich lebe mit meiner Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder. Die letzten 2 Jahre war ich selbstständig, muss diese jetzt aber aus verschiedenen Gründen aufgeben und habe dementsprechend kein Einkommen - Meine Freundin macht zurzeit ihren Doktor und hat dadurch ein Bruttoeinkommen von ca. 2200 € (1550 € Netto).


    Wenn ich jetzt die Online Rechner betätige berechnen einige keinen Freibetrag auf das Einkommen meiner Freundin und einige berechnen 300 € Freibetrag. Dies führt dann schlussendlich dazu das einige Rechner mir um die 234 € Bürgergeld berechnen und andere 534 € auf Grund des 300 € Freibetrags.


    Da dies im Endeffekt natürlich einen nicht unerheblichen Unterschied in unseren Finanzen ausmachen würde, wollte ich die Experten hier fragen, was denn nun richtig ist.


    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo


    eine genau Berechnung der endgültigen Leistungen wird natürlich nur der Bescheid ausgeben, da hier mit Sicherheit nicht alle Aspekte beachtet werden können aufgrund der kurzen Sachverhaltsschilderung,


    Ich nehme aber an, dass der Freibetrag von 300 € richtigerweise abgezogen wurde, ergibt sich aus § 11 b SGB II. Allerdings könnte nach der Prüfung des zuständigen Sachbearbeiters etwas anderes raus kommen als die 534 €.