Moin,
da du ja anscheinend den Antworten aus den anderen Beiträgen nicht glaubst, lies doch mal im Absatz 3 wer zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört, solltest du dich dann noch im Absatz 1 des Paragraphen wiederfinden, lies bitte diesen Paragraphen und wenn du dich selbst woanders einordnest, als die bisherigen Antworten haut etwas nicht hin.
bei ü25 bist du, auch wenn schwer zu fassen, als einzelne Person eine Bedarfsgemeinschaft
oh gerade erst auf das Datum gesehen, da gab es ja schon zeitlich vorher Antworten...