Über 25 zurück zu Eltern ziehen

  • Hallo zusammen,


    ich bin über 25 Jahre alt und schon seit längerer Zeit Empfänger von ALG2 bzw. Bürgergeld jetzt dann wohl. Ich habe meine eigene Wohnung gekündigt und die Zuzugsgenehmigung beim Vermieter meiner Eltern beantragt. Ich warte derzeit noch auf die Bestätigung meines Vermieters und dem meiner Eltern, habe also noch nichts beim Jobcenter gemeldet oder mich beim Bürgerbüro umgemeldet. Da ich den Wechsel möglichst reibungslos über die Bühne bringen will und schon im Voraus alles so gut es geht vorbereiten möchte, habe ich zu meinen verbleibenden Fragen recherchiert aber immer konkurrierende Antworten gefunden.


    So wie ich es bisher verstanden habe, bilde ich mit über 25 meine eigene Bedarfsgemeinschaft auch wenn ich bei meinen Eltern wohne und hätte Anspruch auf den Regelsatz + Krankenkasse + ein Drittel der Warmmiete (Kaltmiete + Betriebskosten + Gas für Heizung) und die Einkommens-/Vermögensverhältnisse meiner Eltern müsste ich nicht mal nachweisen (falls man überhaupt von Einkommen und Vermögen sprechen kann, beide eine Mini-Rente und quasi selbst am Existenzminimum). Für das Drittel der Miete würde ich dann einen monatlichen Dauerauftrag einrichten an meinen Vater.


    - Ist mein oben beschriebenes bisheriges Verständnis korrekt soweit? Falls nein, was hab ich grundsätzlich falsch verstanden bei meiner Recherche?


    - Falls ja, was genau an Formularen/Dokumenten muss ich einreichen bzw. kann ich schon vorbereiten? Reicht ein simples Änderungsformular mit der Info der neuen Anschrift inkl. Nachweise? Gibt es ein spezielles Umzugsformular? Bisher habe ich wie gesagt die Wohnung gekündigt (noch keine Bestätigung) und den Zuzug zu meinen Eltern beantragt (noch keine Bestätigung). Falls wider Erwarten doch nötig habe ich auch schon Kopien der 2 Rentenbescheide meiner Eltern + der mickrigen Betriebsrente meines Vaters parat. Für den Nachweis der Kosten der Unterkunft habe ich eine Kopie der letzten Betriebskostenabrechnung (darauf ist die Grundmiete + Betriebskosten getrennt ausgewiesen) und der Abschlagsplanänderung der Stadtwerke (dort stehen die Gaskosten). Mein Vater hat anscheinend seinen Mietvertrag verloren und ich bin mal davon ausgegangen, dass die Auflistung auf der Betriebskostenabrechnung das Jobcenter nicht zufrieden stellen wird und der uralte Mietvertrag auch notwendig sein wird. Deshalb habe ich beim Versenden des Zuzugsgenehmigungsantrags direkt um einen Mietkostennachweis (getrennt in Bestandteile) und eine Kopie des Mietvertrags mitgebeten.


    - Muss ich einen schriftlichen Untermietvertrag mit meinem Vater aufsetzen, damit das Jobcenter mir das Drittel der Miete anerkennt, oder passiert das automatisch bei Ü25 da standardmäßig von keiner Unterstützung ausgegangen wird da keine Unterhaltspflicht mehr besteht (mal abgesehen von Ausnahmefällen wie frischen Studiumsabsolventen die noch unterstützt werden müssen auch Ü25, was bei mir nicht der Fall ist)? Unangemessen hoch dürfte die Miete eigentlich nicht sein, da mache ich mir keinen Kopf drum.


    - Falls ich was komplett falsch verstanden habe und doch das Einkommen meiner Eltern angeben muss, sind dann die Brutto- oder Nettowerte einzutragen? Würde mich um ehrlich zu sein nicht wundern wenn ich mir umsonst Gedanken mache da es wahrscheinlich eh irgendeinen Freibetrag gibt bei den Berechnungen wo sie weit drunter liegen...2x Rente + 1x Betriebsrente zusammengezählt kommen netto nicht mal auf 2000€.


    Vielen herzlichen Dank im Voraus für eure Zeit und sorry für den super langen Text!


    MfG