Anrechnung von Kindergeld als Einkommen trotz Volljährigkeit.

  • Schönen guten Tag,

    Ich habe heute meine Bewilligung meines Bürgergeldantrages erhalten und festgesstellt, dass ich einen monatlichen Gesamtbetrag von 182€ erhalte. Dieser ergibt sich daraus, dass ich Anspruch auf einen Regelbetrag von 402€ habe, da ich unter 25 bin und noch im Haus eines Elternteils lebe. Allerdings werden von diesem Regelbetrag 220€ aufgrund aktiver Kindergeld Zahlungen abgezogen und als mein Einkommen angerechnet. Allerdings steht auf den meisten online Portalen, dass Kindergeld als Einkommen der Eltern angerechnet wird sobald man volljährig ist. Würde dies gerne mit meiner Sachbearbeiterin besprechen, allerdings ist diese mal wieder nicht erreichbar.

    Ich würde mich über Ratschläge und Vielleicht eine genauere Erklärung zum Thema freuen, falls ich etwas missverstandenhabe.