Widersprüchliche Ratschläge

  • Hallo,


    jeder sagt was anderes wäre froh um eine endgültigen Hinweis.


    1.

    Spielgewinne sind vor der Bedarfszeit öfter oder nicht dem Vermögen zuzordnen und stellen ausserhalb der Bedarfszeit kein Einkommen da erst ab Antrag.


    2.

    Es gibt ein hohes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), das zu dem Ergebnis kam, dass Spielgewinn sofort anrechenbares Einkommen sind im Monat des Gewinns - auch dann, wenn man die Gewinne wieder verspielt.

    Geldgewinne aus Lotto, Casino, Sportwetten, Poker und Co. zählen als nicht zu versteuernde einmalige Einnahme (BSG, 15.06.2016, B4 AS 41/15 R). Es gelten hier die Bestimmungen des „zu berücksichtigen Einkommens“ (SGB II § 11) und nicht die des „zu berücksichtigen Vermögens“ (SGB II § 12).

    Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.“


    Das würde aber höchstens heißen, dass Spielgewinn im z.B. jANUAR den Bedarf für die folgenden sechs Monate verringert. Denn ein Spielgewinn ist ja kein laufendes regelmäßiges Einkommen wie Gehalt oder Rente, sondern gehört zu den "Einmaligen Einnahmen" wie Lottogewinne oder Erbschaften - auch wenn sie öfter vorkommen.


    Darf dass Jobcenter nun unter diesen Bedingungen bei einem Hauptantrag im Januar alle Gewinne ab Januar als einmalige Einahme oder doch als Einkommen berücksichtigen im Falle das dadurch eine Bewilligung abgelehnt würde oder gilt die 6 Monatsregelung bei wegfall des Leistungsanspruch.


    Sehr komplex.


    DAnke für die Antworten.

  • Kann man zur Not kein Darlehn beantragen für 3 Monate oder länger beim Jobcenter und in der zeit halt die Konten sauber halten und im Anschluss nochmal Bürgergeld Antrag stellen und dann das Darlehn mit montlichem Teilbetrag abstottern?

  • Anhand deiner Beiträge kann ich nur vermuten dass du Ratschläge haben willst wie du ungekürzte Leistungen bekommen kannst und weiterhin deine Spielgewinne anrechnungsfrei behalten kannst. Dazu wirst du hier keine Anleitung bekommen.


    Und: Du verstehst offensichtlich einige Begrifflichkeiten nicht.


    Richtig ist, dass alles was vor dem jeweiligen Betrachtungsmonat zufließt kein Einkommen im Betrachtungsmonat ist, sondern Vermögen.


    Gehst du aber auf einen anderen Betrachtungsmonat, zum Beispiel 2 Monate zurück, dann ist alles was in diesem Monat zugeflossen ist Einkommen in diesem Monat.


    So. Einkommen und einmalige Einnahme. Das ist eigentlich kein Unterschied. Beim Einkommen wird unterschieden zwischen laufenden Einnahmen, z.B. deine Rente und einmaligen Einnahmen, z.B. deine Spielgewinne, eine Steuererstattung, Urlaubsgeld des Arbeitgebers etc. Egal ob laufend oder einmalig, alles ist Einkommen im jeweiligen Zufluß- bzw. Betrachtungsmonat.


    Und bei deiner Frage nach einem Darlehen erschließt sich mir der Sinn nicht. Zum einen müsste es eine gesetzliche Grundlage für ein Darlehen in dieser Konstellation geben, die ich nicht sehe, denn du willst nur dein Konto sauber halten (deine Spielgewinne behalten?).


    Ein laufendes Bürgergelddarlehen kann es nur in eng begrenzten Einzelfällen geben.