Hinzuverdienen - Verbesserungen durch Bürgergeld-Reform ?

  • Sehr geehrtes Team-Bürgergeld,

    Ich beziehe Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Der Regelsatz war/ist genauso wie bei Hartz4/Bürgergeld.

    Bei einer geringfügigen Tätigkeit konnte ich jedoch bis Dezember 2022 von 100 Euro Zuverdienst nur 30% behalten - Hartz4-Bezieher hingegen durften 100 Euro behalten.


    Gibt es jetzt in 2023 durch das neue Bürgergeld eine Verbesserung für mich ?

    Ich meine, dass man zumindest 100 Euro behalten kann von einer geringfügigen Tätigkeit ?


    Vielen dank und freundliche Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Nein, die Freibetragsregelung im SGB XII hat sich nicht geändert.

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)


    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]