Vermietung der Immobilie

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein paar rechtliche Fragen.


    Eine Freundin von mir soll mit ihrem Kleinen zu mir ziehen. Ich wohne in einem Endreihenhaus und bin Eigentümer. Sie und ihr Sohn erhalten das Bürgergeld. Das Haus hat klassisch jeweils EINEN Zähler für Gas, Strom und Wasser. Es gibt einen gemeinsamen Eingang und wir nutzen das Wohnzimmer, Küche und Bad gemeinsam.


    Ich bin nun überfragt, wie ich den Mietvertrag formuliere und die Nebenkosten abrechne, damit sich das Jobcenter später nicht querstellt.


    Ich zahle ganz normal meine Gas- und Wasserkosten an die städtischen Stadtwerke.

    Wie berechne und setze ich die Nebenkosten an - teile ich die monatlichen Kosten entsprechend der qm-Fläche, die ich und sie mit ihrem Kind nutzt, auf?


    Als Eigentümer schließe ich ja einen Mietvertrag und keinen Untermietvertrag mit ihr, korrekt?


    Viele Grüße

    Aleks

    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe davon aus, du bist männlich und der Einzug ist rein aus warmer Barmherzigkeit, oder warum geben 2 erwachsene Menschen eigene Haushalte zugunsten einer WG, in der man Rücksicht auf andere nehmen muss, auf?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Es ist eine gute Freundin. Sie hat Schimmelprobleme in ihrer alten Wohnung und ich habe ihr angeboten, dass die beiden bei mir einziehen können. Nun stehe ich aber vor dem Problem mit dem Mietvertrag und den Nebenkosten. Ich weiß nicht, wie ich das alles händeln soll, damit sie später keine Probleme mit dem Jobcenter bekommt.

    • Offizieller Beitrag

    Sie wird Probleme bekommen, glaub es. Sie sollte sich entweder wegen des Schimmelproblems mit dem derzeitigen Vermieter auseinandersetzen oder sich eine neue Wohnung ohne WG-Charakter suchen.

  • Einfache Lösung

    Schließ einen Untermietvertrag über (teil-)möbilierte Unterkunft zum Pauschalpreis ab. Spart das Ausräumen und auch jegliche Betriebskostenabrechnung sowie Generve mit Jobcenter.

    Nervt das Jobcenter trotzdem, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende. Also max. 44 Kalendertage. Ein Kündigungsgrund muss nicht genannt werden.


    Evtl. möchte das Finanzamt Meldungen zu Mieteinkünften (Anlage V+V). Werbungskosten mindern auch hier zu versteuerndes Einkommen.


    Die Schimmelgeschichte:

    Es gibt eine Wohnungsaufsicht beim Amt für Wohnungswesen. Bisher haben die hier jede Schimmelursache gefunden. Nicht immer war der Vermieter der Böse.

    Wie ein für Euch beide günstiger Untermietvertrag aussehen kann? Hier könnte die örtliche Sozialberatung evtl. helfen.

    • Offizieller Beitrag

    Klar, so ein "Vertrag" ist natürlich das Allheilmittel. Niemals würde das Jobcenter den anzweifeln und ihn als Vertrag zu Lasten Dritter oder Scheinvertrag werten.


    Kannst du dir für deinen Müll keine andere Plattform suchen?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.