Beiträge von Herbert W.

    Das Ticket gibt es nur im Abo.

    Und schon bekommt auch Schufa Geld für Auskünfte.

    Bequemer wäre es Tickets auch im Einzelverkauf anzubieten. Wer nur selten das Ticket braucht oder SchufaPhobie hat, würd's freuen. Im Abo könnte man die Kündigungsfrist verlängern und etwas billiger werden oder Bonus anbieten.

    Wenn man die Bedingungen von Leuten erstellen lässt, die nie in Versuchung kommen, das Ticket selbst zu nutzen, kommt sowas raus.

    Einfache Lösung

    Schließ einen Untermietvertrag über (teil-)möbilierte Unterkunft zum Pauschalpreis ab. Spart das Ausräumen und auch jegliche Betriebskostenabrechnung sowie Generve mit Jobcenter.

    Nervt das Jobcenter trotzdem, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende. Also max. 44 Kalendertage. Ein Kündigungsgrund muss nicht genannt werden.


    Evtl. möchte das Finanzamt Meldungen zu Mieteinkünften (Anlage V+V). Werbungskosten mindern auch hier zu versteuerndes Einkommen.


    Die Schimmelgeschichte:

    Es gibt eine Wohnungsaufsicht beim Amt für Wohnungswesen. Bisher haben die hier jede Schimmelursache gefunden. Nicht immer war der Vermieter der Böse.

    Wie ein für Euch beide günstiger Untermietvertrag aussehen kann? Hier könnte die örtliche Sozialberatung evtl. helfen.

    Fachkräftemangel

    Definitionsfrage !

    Lt. Arbeitgeberverband fehlen billige Arbeitnehmer.

    Solange immer noch ü58 von Jobcentern und BA als arbeitsunfähige Altersrentner behandelt werden, gibt es keinen Fachkräftemangel.

    Vor siebzig Jahren kamen Billiglöhner aus Spanien, später aus Türkei. Danach wanderten die Betriebe durch die Billiglohnländer.

    Längere Lebensarbeitszeit? Was will man sonst den ganzen Tag machen? Enkelhüten? Welche Enkel? Und wenn welche da sind, sind die in Kita. Kita will bezahlt werden.

    Kleiner Krieg? Energie sauteuer, Wohnungen nicht verfügbar, Gewinnoptimierung aller Orten, Löhne sinken bei erhöhten Kosten, hohe Beträge gehen direkt in den Krieg. Hier knallt es zwar nicht, aber Kriegsfolgen sind erkennbar.

    schon traurig.

    Im Regelbedarf findet sich keine Kostenstellen Wohnungsrenovierung.

    Entweder der Sozialleistungsträger übernimmt die Kosten oder er kann auf den Vermieter als Verpflichteten verweisen.

    Ein Blick in den Mietvertrag klärt auf, ob evtl. der Vermieter die Renovierung zu zahlen hat.

    Lt. §§ 535 ff BGB ist ein Vermieter verpflichtet, sofern nicht die Pflicht rechtskonform auf den Mieter übergegangen ist. Die Kostenzuordnung wirkt auf die Miethöhe.

    Ein solches Abwimmeln könnte bereits ein Dienstvergehen darstellen.

    Ich empfehle einfach mal einen Blick in die einschlägigen Gesetze

    §§ 1568a ff BGB (früher VO über die Behandlung der Ehewohnung) regeln das Problem "Ehewohnung" bei Trennung der Eheleute bzw. Scheidung.


    Bei Unverheirateten, sonst. Wohngemeinschaften, ist alles anders. Da kommt man nicht so einfach aus dem gemeinsamen Vertrag.

    Betriebskostenguthaben ist nie Einkommen weder bei Sozialleistungen noch im Sinn EStG.

    Betriebskostenguthaben ist ein anzurechnender Zufluss; im Grunde Wechselgeld. Und das geht bei Sozialleistungsberechtigten an den Sozialleistungsträger.

    Bei Einkommen gewährt SGB 2 / 12 und EStG Freibeträge und Werbungskosten.

    Das BSG ist bei der Beschreibung etwas unsauber. Eine Nachforderung aus Betriebskostenabrechnung war dann negatives Einkommen? Ergebnis: negativer Freibetrag, negative Werbungskosten?

    Das SGBII hat das "Problemchen" durch Gesetzesänderung zum 01.11.2011 geklärt.

    Wie wäre es denn mit der "Vermieterbescheinigung"

    Ein mündlich geschlossener Mietvertrag über Wohnraum ist auch nur ein gültiger Vertrag.

    Fester Betrag? Dann ist der Nachweis einzelner Mietkosten nicht möglich.

    Der Vermieter muss den Verlust des weiteren Mieters ertragen. Vermieterrisiko!

    Ein neuer Mitvertrag ist nicht notwendig, der Ausziehende wird einfach aus dem Vertrag gestrichen.


    Ein Blick in BGB klärt auf.


    Eine Beratung durch Scheidungsanwalt und Mieterverein können hier Ängste ausräumen.


    Der Preis der Wohnung scheint auch für eine Einzelperson noch akzeptabel.


    Evtl. hilft auch ein Attest vom Arzt mit Inhalt: "Von Umzug wird abgeraten".

    Ist doch gar nicht so kompliziert.


    Dein Vermieter ist Dein Vater. Rest ist nicht wichtig.


    Jobcenter darf sich freuen. Bei frühzeitigem Antrag wäre auch noch Umzugskostenübernahme sicher gewesen. Auch eien Kaution wird jetzt Diskussion brauchen. Vom Vater wird erwartet sich wie eine Miethai zu benehmen. Alles andere ist weniger gut, und führt nur zu unnötigem Aufwand.

    Führerschein? Hier kann Jocbcenter tatsächlich helfen.

    Noch nicht einmal den ersten Antrag gestellt aber schon die Folgen erkannt. Hartz4 geht an die Psyche.


    Der Antrag muss noch diesen Monat gestellt werden. Dann übernimmt Jobcenter auch die Kosten für die Krankenversicherung ab 01.01.2023

    Bist Du Miteigentümer von Gesamthandseigentum, dann ist Verkauf kaum möglich. Beleihen geht auch nicht.

    Für Kosten der Immobilie kann jeder Miteigentümer einzeln verantwortlich gemacht werden.

    Aus sozialrechtlicher Sicht hast Du Vermögen. Nicht verwertbares Vermögen. Vermögen zu nicht zu bestimmenden Wert. U.U. kann der Sozialleistungsträger allerdings auf darlehensweise Gewährung umstellen, um dann alle halbe Jahre Darlehn in Zuschuss zu wandeln.

    Bleibt nur noch zu prüfen: gibt es Einkommen aus dem Vermögen. Mieten z.B.

    Wohnraum ist knapp.

    Die Grenzwerte der JC zumeist seltsamen Ursprungs.

    Nimm das Angebot und die Kündigung, leg beides dem JC vor.


    Mag Jobcemter nicht zustimmen, bitte schriftlich abfordern, dann wirst Du nur noch zu den bekannten Max-Preisen suchen. Gibt es nichts, dann wirst DU obdachlos. Bevor es soweit kommt, nimm Kontakt zum Amt für Wohnungswesen und auch die örtl. Obdachlosenhilfe auf.

    Dann könnte es sein, das Jobcenter seine Entscheidung noch einmal überdenkt.


    Auszuug aus der akt. Wohnung erst wenn eine neue vorhanden ist. Melde das dem neuen Eigentümer.


    Aktuell muss JC alle Umzugskosten übernehmen. Ziehst Du ohne Meldung / Zustimmung um, dann verlierst Du Ansprüche

    Nicht vergessen

    Der §77 SGB II ist weg.

    Ganz einfach gestrichen um das kleine Problem, Gestez gilt erst wenn VO erlassen ist, zu beseitigen

    Allerdings ist damit auch die EAO der Geschäftsführung der Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr zitierbar.


    Für ortsnah wie zeitnah fehlt aktuell jegliche Definition.


    Da bei fehlender Mitwirkung Sanktion wie auch Leistungseinstellung möglich sind, ist der erweiterte Hausarrest wohl überflüssig.

    Fallen

    Du kannst nur Auskunft zu Deiner Situation machen.

    Die Formulare sind manchmal etwas verwirrend.

    Bedarfsgemeinschaft meint hier nur Dich.

    In eine Haushaltsgemeinschaft können auch nicht Leistungsberechtige oder Mitglieder anderer BG fallen.

    Zahlungen an den Vermieter hier Eltern) sind immer Miete. Der Umstand, dass hier auch Stromkosten abgegolten sein können ist für die Höhe des Regelbedarf ohne Bedeutung. Regelbedarf ist nun mal eine Pauschale.

    Kannst dem Jobcenter zur Verwaltungsvereinfachung den Auszug in eine eigene Bleiobe anbieten. Natürlich nur wenn JC alle Kosten übernimmt.

    private Meinung? was soll es denn hier sonst geben? Rechtsberatung ?? Hier gibt es privateMeinung zur allg. Rechtslage.


    Der sicherste Nachweis des Nichtvorliegens einer Einstandsgemeinschaft wäre Dein Auszug. Also Antrag auf eigene Wohnung stellen.


    Alles andere ist Kampf bzw. Krampf.

    Wohnraumgucken ist zwar ein netter Zeitvertreib für MA des JC, aber ohne Sinn. Die Räume des Mitwewohners blkieben so uind so verschlossen.

    Mit Wohnraumgucken oder Magarinebecherzählen lassen sich die Absichten der Bewohner nicht belegen.


    Was helfen kann: Antrag auf Zuweisung einer alternativen angemessenen Unterkunft mit Übernahme sämtlicher Kosten sowie Schadensersatz für den Mitbewohner.

    Sobald man nur ein klein wenig Moral zeigt, meint MA des JC eine Einstehungsgemeinschaft erkannt zu haben und damit das Recht beim Mitbewohner Einsicht in dessen fianzielle Verhältnisse zu haben. Der kann sich nur noch mit Auszug aus der Wohnung wehren. Danach ist dann die Wohnung für Dich unangemessen. Kosten für den Umzug wird JC nicht bewilligen wollen.


    Es scheint Du bist der Hauptmieter. Dann stehen Dir auch Freibeträge für Einnahmen zu. Du trägst Risiken, Mietausfall, Reparatur, Schönheitsreparatur,....

    Anzugeben sind aktuelle Werte.

    Heizspiegel ist eine Datensammlung zu Kosten Unbekannter in unbekannten Situationen aus der Vergangenheit zu Preisen in der Vergangenheit.


    Angemessenheit von Heizkosten ist immer im Einzelfall zu prüfen.