US Blindengeld angerechnet auf Burgergeld?

  • Guten Abend


    Mein blinder amerikanischer Ehemann und ich (gebürtige Deutsche), sind schon lange verheiratet, kehrten im August 2022 nach Deutschland zurück. Zuerst konnten wir unsere Wohnung und alles von unseren Ersparnissen bezahlen und ich hatte versucht, eine sofortige Arbeit zu finden, musste aber dann ALGII später im November beantragen, da meine letzte Beschäftigung im Ausland nur eine Teilzeitstelle war und ich meinen Mann auch pflegen musste.


    Mein Mann bekommt monatliche Blindenleistungen seit 1998 von den USA gezahlt und ist so nicht auf das deutsche Blindengeld angewiesen. Jeden Monat werden seine Leistungen zwischen €830 - €870 umgerechnet eingezahlt auf das Amerikanische Basisbankkonto welches wir dann über den Wechselkurs übertragen auf unser deutsches Konto.


    Da mein Mann auf die Erteilung seiner Aufenthaltsgenehmigung warten musste, wurde seine Blindengeldleistungen voll als ‚Einkommen‘ berechnet, weil wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben.


    Seit November, hat das Jobcenter uns immer wieder mitgeteilt das der Bescheid korrekt kalkuliert wurde und seine Leistungen als Einkommen zählen. Wir haben das Jobcenter darauf hingewiesen das Blindengeld nicht angerechnet werden darf. Das Jobcenter sagte uns dann, dass in seinem Leistungsbescheid (SSA & SSI) nichts von seiner Blindheit stehen würde, es dann als Einkommen angenommen wird.


    Ich habe dem Jobcenter erklärt, dass es in den USA strenge Datenschutzbestimmungen gibt, insbesondere in Bezug auf Behinderungen, und dass die Leistungen, die er erhält, nicht spezifisch beschrieben würde, wie hier in Deutschland wo die Behinderung spezifisch angeben werden im Bescheid, was in den USA aber als diskriminierender Faktor angesehen wird.


    Wir hatten einen Widerspruch eingelegt, dass sie den Wechselkurs nicht berücksichtigten und nur den höchsten Kurs anrechneten, und dass der generelle Durchschnitt berechnet werden sollte.


    Und noch einen anderen Widerspruch eingelegt hatten, das sie nicht das Blindengeld berechnen dürften da es nicht für den Lebensunterhalt gedacht ist aber zur Hilfe das er ein unabhängiges Leben führen kann und dieses mit den USA Leistungen gleichzustellen ist.


    Dann bekam mein Mann seine 5-jährige Aufenthaltserlaubnis und das Jobcenter änderte die Berechnung in einem endgültigen jetzigen Bescheid wie folgend:


    „Es befolgte die Berücksichtigung des neuen Aufenthaltstitel für den Zeitraum November bis April 2023. Die durch die Bedarfsverschiebung??? entstandene Überzahlung in Höhe von €1665.80 wurde eine Nachzahlung in Höhe von €2151.79 verrechnet, so dass Sie eine Nachzahlung für den o.g. Zeitraum von €485.99 erhalten.“


    Monatlicher Gesamtbetrag für November 2022 in Höhe von €9.18

    Monatlicher Gesamtbetrag für Dezember 2022 in Höhe von €601.64

    Monatlicher Gesamtbetrag für Januar 2023 bis Marz 2023 in Höhe von €695.64

    Monatlicher Gesamtbetrag für April 2023 in Höhe von €633.84


    Vorheriger Bescheid:

    Monatlicher Gesamtbetrag für Mai bis Oktober 2023 in Höhe von €633.84


    Dieses ist sehr verwirrend, weil die Beträge überhaupt keinen Sinn ergeben, oder doch?


    Als Einkommen meines Mannes hatte das Jobcenter es nun von 'Einkommen' auch auf 'Unfallrente' geändert, was absolut nicht korrekt ist.


    Wir verstehen nicht, warum das Jobcenter kein Verständnis für die Behinderung meines Mannes hat und seine USA-Leistungen als solche nicht ansieht, und es von einem deutschen Augenarzt bescheinigt wurde, dass er zu 100% blind ist?



    Hat jemand schon auch mal so eine Erfahrung gemacht?

  • Es gilt, die behauptete Zweckbestimmung der US-amerikanischen Blindenleistung nachzuweisen.


    Wenn das aus dem amerikanischen Bescheid nicht hervorgeht, kann mglw. mit der Rechtsgrundlage, wenn eine im Bescheid steht, anhand des amerikanischen Gesetzestextes argumentiert werden. Wenn aus 1998 noch ein Antrag vorliegend sollte, kann auch der hilfreich sein. Zumindest die konkrete Anspruchsgrundlage aus einem amerikanischen Gesetz muss dargelegt werden. Alles natürlich übersetzt ins Deutsche, denn die Amtssprache ist deutsch.


    Alternativ könnte mglw. eine separate Bescheinigung der Bewilligungsstelle aus den Staaten helfen.


    Als letzte Möglichkeit könnte ich mir eine Hilfe der amerikanischen Botschaft vorstellen, die als erklärende und vermittelnde Institution handeln könnte.


    Und noch ein Gedanke:

    Wenn nachweisbar Blindheit vorliegt, wendet euch an das Sozialamt. Entweder kommt Landesblindengeld oder Blindenhilfe als Leistung der Sozialhilfe in Betracht. Auch dabei wäre zu klären, ob die Leistung aus Amerika eine hinreichende Zweckbestimmung enthält oder nicht.


    Wenn sie denn zweckbestimmt ist, müsstet ihr höhere Leistungen vom Jobcenter erhalten.


    Wenn sie nicht zweckbestimmt ist, müsstet ihr ergänzend Leistungen vom Sozialamt erhalten.


    Um die evtl. Ansprüche gegenüber dem Sozialamt zu sichern, solltet ihr dort bei der Stelle für Blindengeld möglichst bald vorsprechen und entsprechende Anträge stellen. Dabei sollte darauf hingewiesen werden, dass die amerikanische Leistung vom Jobcenter als allgemeines Einkommen auf den Lebensunterhalt angerechnet wird.


    Jobcenter und Sozialamt müssen sich dann abstimmen, und ich hoffe, das wird ihnen gelingen.