Zuschlag behinderte Kinder bis 17 Jahre

  • Im Bürgergeld Rechner gibt es den Eintrag "Zuschlag Behindertes Kind".

    Meine Tochter ist 15 Jahre hat eine Schwerbehinderung von 60% und geht zur Schule, erhält Sie den Zuschlag?

    Jobcenter kann dazu keine Auskunft geben.

    Danke

    Thomas

  • Paragraf 21 SGB II:



    (4) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Behinderungen, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 des Neunten Buches mit Ausnahme der Leistungen nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 und 5 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 112 des Neunten Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden

  • In welchem Bürgergeldrechner ist das drin? Ich kenne nur einen Mehrbedarf bei Behinderung und gleichzeitigem Besuch von bestimmten Maßnahmen. Der ist aber nicht nur für Kinder einschlägig.

    Bürgergeldrechner "https://www.buerger-geld.org/rechner/ergebnis/index.php"

  • Paragraf 21 SGB II:



    (4) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Behinderungen, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 des Neunten Buches mit Ausnahme der Leistungen nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 und 5 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 112 des Neunten Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden

    Das habe ich auch schon gelesen, beantwortet aber irgendwie nicht meine Frage.Steht es dem Kind zu oder nicht ?

    Zuschlag behinderte Kinder bis 17 Jahre:
    147.00 €

  • 28 SGB II hat nichts mit Behinderung zu tun, sondern regelt Bildung und Teilhabe. Das ist offensichtlich ein Fehler.


    Aber wie gesagt, wenn keine der o.g, Maßnahmen, dann kein Anspruch auf diese 147 Euro. Ein "normaler" Schulbesuch reicht da nicht.