Ich mache nach H4 momentan eine "Teilhabe am Arbeitsmarkt“-Maßnahme, die bald ausläuft. Wenn ich dann Bürgergeld beantrage, gilt für das Schonvermögen (des ersten Jahres) die Grenze von 15000 oder von 40000 €?
Direkt vom Jobcenter beziehe ich derzeit nichts, habe da also z.B. auch keine Pflichten. Ich habe nur den befristeten Arbeitsvertrag nach "TAM" mit dem Arbeitsgeber.