Rückforderung wegen Mutterschaftsgeld

  • Guten Tag,


    folgendes Szenario ist gegeben:


    Eine Frau beantragt Bürgergeld aufstockend zu ihrem Lohn und erhält es auch. Im Mai 2023 fließt ihr Mitte des Monats das erste Mutterschaftsgeld zu, dass für 6 Wochen gezahlt wurde von der KK. Die Frau ist schwanger und entbindet demnächst.

    Die neuen Änderungen der Bundesregierung sehen vor, dass Mutterschaftsgeld ab dem 01.07.23 nicht mehr als Einkommen gezählt werden darf.


    Die Frau meldet sich selbständig wegen vieler Ärgereien wegen dem Bürgergeld zum 01.06.23 eigenständig ab und wird ab dem 01.07.offiziell vom JC abgemeldet.

    Im Mai 2023 wurden letztes Mal Leistungen gezahlt und im Juni nicht mehr, da das JC das Mutterschaftsgeld nach dem Zuflussprinzip behandelt und Einkommen und dementsprechend gab es für Juni keine Zahlung.


    Das JC möchte von der Frau nun Lohnnachweise für 2 Tage Gehalt aus dem Mai 2023 haben und das Mutterschaftsgeld nach der Geburt als Nachweis.


    Folgende Fragen eröffnen sich nun:

    - Es fanden keine Zahlungen statt seitens des JC, welches Geld wollen die dann zurückfordern?

    -Könnte das JC Geld zurückfordern aus dem Monat Mai 23? Weil der Monat Juni wurde ja gar nicht gezahlt, obwohl der Bescheid bis 31.10. bewilligt war und das Mutterschaftsgeld plus Lohnnachweis aus April 2023 lag dem JC vor im Monat Mai


    -ab dem 01.07. gelten die neuen Regelungen und nun stellt sich die Frage, ob Rückforderungen nach dem 01.07. noch nach dem alten Stand behandelt werden oder ob dort dann gehandelt wie nach der neuen Regelung und etwaige zu viel gezahlte Beträge können nicht mehr zurückgefordert werden



    Ich hoffe man versteht die Situation entsprechend gut.


    Vielen Dank für's Lesen.

    Lg

    • Offizieller Beitrag

    Es fanden keine Zahlungen statt seitens des JC, welches Geld wollen die dann zurückfordern?


    Falls z. B. der Lohn Mai noch im Mai zugeflossen ist, wäre denkbar.



    Könnte das JC Geld zurückfordern aus dem Monat Mai 23?


    Wenn der Zufluss im Mai war, natürlich.



    ab dem 01.07. gelten die neuen Regelungen und nun stellt sich die Frage, ob Rückforderungen nach dem 01.07. noch nach dem alten Stand behandelt werden


    Wenn es um Rückrechnungen bis 06/23 geht, gilt natürlich die alte Rechtslage. Auch, wenn die Aufhebung und Erstattungsforderung z. B. erst im August 23 bearbeitet wird.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.